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BEE-Gutachten – Mengenförderung statt Contracts for Difference

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BEE-Gutachten – Mengenförderung statt Contracts for Difference

Berlin, 02.06.2023: Das deutsche Marktprämienmodell ist mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar. Die Einführung von Differenzverträgen (Contracts-for-Difference, CfD) ist demnach nicht zwingend. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Raue. „CfD halten wir insgesamt für ein untaugliches Instrument, um eine vollständig Erneuerbare Energiewirtschaft zu erreichen. Die verpflichtende Einführung von CfD auf EU-Ebene sehen wir daher äußerst kritisch. Sie würde den Spielraum der Bundesregierung bei der Ausgestaltung eines nationalen Förderrahmens ebenso beschneiden wie die Vielfalt der erneuerbaren Marktprodukte“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

„Die Erneuerbaren Energien werden immer günstiger, brauchen aber weiterhin eine stabile Marktgrundlage, die ihren Hochlauf absichert. Mit fortschreitendem Ausbau ist das im derzeitigen System nicht mehr der Fall, weil der preissenkende Effekt der Erneuerbaren immer häufiger zu Zeitfenstern mit Strompreisen unter null Euro führt, in denen die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren nicht gegeben ist“, so die Präsidentin. Eine Reform des Strommarktsystems sei auch daher unabdingbar. Die Einführung eines verpflichtenden CfD-Förderrahmens, wie er derzeit auf EU-Ebene diskutiert wird, würde zwar einzelne alte Probleme lösen, aber zugleich zahlreiche neue schaffen.

Besser sei die Weiterentwicklung des Marktprämienmodells von einer Zeit- zu einer Mengenförderung. „Anstatt Erneuerbare Anlagen für einen fixen Zeitraum von 20 Jahren zu fördern, sollte eine bestimmte Energiemenge über die Förderung abgesichert werden“, so Peter. „Das ermöglicht Betreiber*innen die Stromeinspeisung zur Stabilisierung der Strompreise temporär zu reduzieren und anschließend kostenneutral nachzuholen. Negative Strompreise werden so verhindert, das System ist damit effizienter und insgesamt kostengünstiger.“

„Deutschland hat sich in einem gemeinsamen Brief mit anderen Mitgliedsstaaten vom 13.02.23 deutlich und klar gegen eine verpflichtende Einführung von CfD ausgesprochen. An dieser Position muss die Bundesregierung festhalten, damit die Diskussionen um die Reform des nationalen Förderrahmens in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem zielgerichtet bleibt und Erneuerbare keine künstlichen Beschränkungen auferlegt bekommen“, so Peter abschließend.

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Adrian Röhrig
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
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