Mehr Wahlmöglichkeiten für Versicherte: AOK-Verwaltungsrat beschließt Bonusmodelle ab 2004
Stuttgart (ots)
Der Verwaltungsrat der AOK hat die Einführung eines Modellvorhabens "Kombinationstarif Gesundheitsbonus und Selbstbehalt" ab dem 1. Januar 2004 beschlossen. Wie der Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg, Herbert Neumann, auf dem AOK-Tag in Tuttlingen dazu mitteilte, sollen mit dem auf acht Jahre befristeten Modellversuch die neuen gesetzlichen Möglichkeiten des GKV-Modernisierungsgesetzes ausgeschöpft und Versicherten stärkere Anreize für eine gesundheitsorientierte Lebensweise und eine bewusstere Inanspruchnahme von Leistungen geboten werden.
Die AOK Baden-Württemberg ermäßigt die Zuzahlungen: Versicherte, die in Chronikerprogrammen, sogenannten Disease-Management-Programmen (DMP), eingeschrieben sind, brauchen keine Praxisgebühr bezahlen. Außerdem will die AOK für diesen Personenkreis die Zuzahlungen zu Arzneimitteln und die Belastungsgrenze jeweils um die Hälfte ermäßigen.
Gesundheitsbonus und Selbstbehalt: Dabei handelt es sich um einen Kombinationstarif, bei dem zum Ende eines Jahres der Gesundheitsbonus mit dem Selbstbehalt des Versicherten verrechnet wird. Einen Gesundheitsbonus in Höhe von 30 Euro pro Kalenderjahr erhalten künftig AOK-Mitglieder, wenn sie die Teilnahme an den Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie der gesetzlichen Zahnvorsorge und öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen nachweisen. Hinzu kommt ein erweiterter Gesundheitsbonus von nochmals 30 Euro, wenn ein qualitativer Nachweis körperlicher Fitness erbracht wird.
Die Selbstbehaltsregelung sieht vor, dass Versicherte einen Eigenanteil an den Kosten leisten, die bei Arztkontakten (die mit Folgekosten durch eine Arzneiverordnung verbunden sind) sowie bei jedem Behandlungstag im Krankenhaus fällig werden. Weiter sieht die Selbstbehaltsregelung vor, dass der Versicherte einen nach Einkommensgruppen gestaffelten Grundbonus erhält.
Für freiwillig Versicherte wird es eine Beitragsrückerstattung nur geben, wenn sie sich für die Kostenerstattung entschieden haben.
Das Bonusmodell ist nach vier Einkommensklassen gestaffelt:
Monatliches Brutto-Einkommen bis 1250 Euro: Eigenleistung: 20 Euro, max. 200 Euro, Grundbonus 120 Euro
bis 2400 Euro: Eigenleistung: 25 Euro, max. 250 Euro, Grundbonus 170 Euro
bis 3862,50 Euro: (Jahresarbeitsentgeltgrenze) Eigenleistung: 32 Euro, max. 320 Euro, Grundbonus 240 Euro
über 3862,50 Euro: Eigenleistung: 38 Euro, max. 380 Euro, Grundbonus 300 Euro
Die Teilnahme am Bonusmodell ist freiwillig, sie wird vom Versicherten schriftlich erklärt.
Gesetzliche Zuzahlungen werden auf die Eigenleistungen nicht angerechnet.
Unterschiedsbeträge von Bonus und Eigenleistungen werden seitens der AOK wie gegebenenfalls seitens des Versicherten jeweils im ersten Quartal des jeweiligen Folgejahres fällig.
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