AOK zur Gesundheitsreform: AOK-Sparbuch bringt Entlastung - Hotline gibt Auskunft
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Stuttgart (ots)
- Eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen der Gesundheitsreform liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor
Damit sich AOK-Versicherte bei den Neuregelungen durch die Gesundheitsreform besser zurechtfinden, habe die AOK Baden-Württemberg, so der Vorsitzende des Vorstandes, Roland Sing, die Broschüre "Neues ab 2004" jetzt aufgelegt. Dabei handelt es sich um eine Art Leitfaden, der die wichtigsten Änderungen kurz und knapp beschreibt.
Laut Sing komme die wichtigste Hilfestellung vom AOK-Sparbuch, weil es helfe, bares Geld zu sparen. Sing: "Das Heft entwickelt sich zu Recht als Renner. Wir haben bis jetzt mehr als eine halbe Million Exemplare an unsere Versicherten ausgegeben." Mit dem Sparbuch biete die AOK einen praktischen Nutzen in Sachen Zuzahlung, weil sich AOK-Versicherte im Heft die geleistete Praxisgebühr und alle weiteren Zuzahlungen bequem und übersichtlich quittieren lassen können.
Außerdem können Sparbuch-Nutzer so leicht erkennen, ob sie die Zuzahlungsobergrenze - sie ist auf 2 Prozent der Haushaltsbruttoeinnahmen pro Jahr festgelegt - erreicht haben. Für Versicherte mit schwerwiegend chronischen Erkrankungen hat der Gesetzgeber die individuelle Belastungsgrenze auf 1 Prozent halbiert. "Sobald die Obergrenze erreicht ist, werden wir unseren Versicherten bis zum Ende des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien", versichert der AOK-Vorsitzende.
Angesichts der Menge an neuen Regelungen habe die AOK ein Sondertelefon eingerichtet. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 011 44 33 beraten AOK-Experten über alle Einzelheiten der Reform und zeigen den für den Einzelnen besten Weg auf. Sing: "Wir haben derzeit über 1000 Anrufe pro Tag zu verzeichnen. Die Bandbreite reicht von allgemeinen Fragen zur Zuzahlung und zu den neuen AOK-Bonusmodellen bis hin zu Spezialfragen, wie zum Beispiel 'schwerwiegend chronische Erkrankung' definiert ist." Der AOK-Chef rät deshalb allen Versicherten, den Telefonservice in Anspruch zu nehmen, um sich mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen. Auch wenn das nicht immer einfach sei: "Das Gesundheitswesen ist immer komplizierter und weniger überschaubar geworden. Gleichzeitig wird vom Versicherten aber zunehmend mehr Eigenverantwortung verlangt, der er sich aber nur als gut informierter 'Verbraucher' stellen kann," so Sing weiter.
Die Broschüre "Neues ab 2004" und das AOK-Sparbuch kann bei jedem AOK-KundenCenter abgeholt oder angefordert werden. Im Internet sind die Neuregelungen abrufbar: Einfach unter www.aok.de/bw links den Button "Gesundheitsreform" anklicken.
Pressekontakt:
AOK Baden-Württemberg
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Telefon: 0711 2593-234
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