Zusatzversicherungen und Bonus: AOK-Versicherte können jetzt wählen
Verbesserungen für chronisch Kranke
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Stuttgart (ots)
Eine Übersicht über die einzelnen UKV-Produkte sowie eine Übersicht über Selbstbehalt und Bonus nach Einkommensgruppen liegen in der digitalen Pressemappe zum Download vor
Praxisgebühr, höhere Zuzahlungen, Leistungskürzungen - durch das GKV- Modernisierungsgesetz, kurz GMG genannt, werden Versicherte stärker als bisher zur Kasse gebeten. Mit der Möglichkeit der Vermittlung privater Zusatzversicherungen und des Angebots soge-nannter Bonusmodelle eröffnet das Gesetz den Krankenkassen aber auch neue Gestaltungsinstrumente.Die AOK Baden-Württemberg hat diese Möglichkeiten voll ausgeschöpft und ein attraktives Produktangebot für ihre Versicherten entwickelt, um die finanziellen Belastungen der Gesundheitsreform abzufedern und gleichzeitig Kostenbewusstsein und gesundheitsorientiertes Verhalten zu fördern."Wir lassen unsere Versicherten nicht allein", verspricht Roland Sing, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Baden-Württemberg. Im Sinne des Verbraucherschutzes sei es vordringlichste AOK-Aufgabe, die über vier Millionen Versicherten im Lande umfassend zu beraten.
Um den Krankenversicherungsschutz zu ergänzen, hat die AOK Baden-Württemberg mit der Union Krankenversicherung (UKV) für ihre Versicherten ein attraktives Produktangebot vereinbart, das sowohl ambulante Zusatztarife für die Bereiche Zahnersatz, Brillen sowie Auslandsreise als auch stationäre Zusatztarife für Wahlarztbehandlung und Ein-/Zweibettzimmer enthält. Außerdem werden eine Krankenhaustagegeld- und eine Krankentagegeld-Versicherung angeboten.
Vereinbart ist, kurzfristig noch weitere Zusatzversicherungen für AOK-Versicherte, wie zum Beispiel die Erstattung nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel anzubieten.
Die AOK Baden-Württemberg bietet einen Gesundheitsbonus mit Selbstbehalt als Kombinationstarif an. Versicherte, die sich für den Selbstbehalt mit Bonus entscheiden, erhalten einen nach Einkommensgruppen gestaffelten Grundbonus zwischen 140 und 280 Euro. Dieser Grundbonus wird zum Jahresende mit Eigenleistungen des Versicherten verrechnet. Eine Eigenleistung beträgt je nach Einkommensgruppe zwischen 20 und 40 Euro und wird fällig bei jedem Tag einer Krankenhausbehandlung und bei jeder ärztlichen Behandlung, die mit der Verordnung eines Arzneimittels einhergeht.
Einen weiteren Bonus in Höhe von 30 Euro können sich Versicherte erwerben, wenn sie an den für ihre Altersstufe vorgesehenen gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen teilnehmen und die empfohlenen Schutzimpfungen in Anspruch nehmen (= Gesundheitsbonus I). Nochmals 30 Euro Bonusleistung erhält von der AOK, wer seine körperliche Fitness nachweist (= Gesundheitsbonus II). Zum einfachen Nachweis der Inanspruchnahme der Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen sowie der Impfungen gibt es das AOK-Bonusheft, in dem jeweils die Teilnahme bestätigt wird.
Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die in Chronikerprogrammen, sogenannten Disease-Management-Programmen (DMP), eingeschrieben sind, erhalten ebenfalls eine Art Bonus. So brauchen diese Patienten bei ihrem DMP-Arzt keine Praxisgebühr zu bezahlen. Außerdem ermäßigt sich die Zuzahlung für die vom DMP-Arzt verordneten Arzneimittel auf 1 Euro je Medikament.
Freiwillige Mitglieder der AOK können Beträge zurück erhalten, wenn sie das Kostenerstattungsprinzip gewählt und zusammen mit ihren mitversicherten Familienangehörigen keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Die Höhe der Rückzahlung beträgt maximal einen Monatsbeitrag.
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