Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte: Umsetzungsauftrag der UN-Behindertenrechtskonvention in Koalitionsvertrag aufnehmen
Berlin (ots)
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat den Parteien vor der Bundestagswahl empfohlen, den Umsetzungsauftrag der UN-Behindertenrechtskonvention im Koalitionsvertrag aufzunehmen. "Die Konvention bildet eine verbindliche Grundlage für die Behindertenpolitik der zukünftigen Bundesregierung", sagte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, die im Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt ist, heute in Berlin. Die Rechte, die in ihr formuliert seien, verlangten ein entschiedenes Handeln auf der Ebene des Bundes. "Die Entwicklung einer nationalen Strategie ist dringend erforderlich", so Aichele. Überdies müsse das Thema Behinderung als Querschnittsaufgabe systematisch in alle Politikfelder einbezogen werden.
Behindertenpolitik dürfe nicht von der Konjunktur abhängig sein. "Die Verwirklichung der Menschenrechte ist keine Frage von guten oder schlechten Zeiten", erklärte Aichele weiter. "Die Finanzkrise darf in der nächsten Legislaturperiode keine Ausrede für die Zurückstellung des Umsetzungsauftrags sein."
Die Monitoring-Stelle empfiehlt weiterhin, in allen Bundesministerien "Focal Points", über den bestehenden "Focal Point" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinaus, einzurichten. Mit "Focal Points" sind Stellen gemeint, die die Umsetzung der Konvention im jeweiligen Zuständigkeitsbereich anleiten und dafür nach außen wie innen rechenschaftspflichtig sind.
Alle Empfehlungen: www.institut-fuer-menschenrechte.de
Das Deutsche Institut für Menschenrechte, Berlin, wurde auf einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages im März 2001 gegründet. 2008 wurde das Institut von Bundesrat und Bundestag mit der Einrichtung einer Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenkonvention beauftragt. Die Stelle hat ihre Arbeit im Mai 2009 aufgenommen. Die unabhängige Monitoring-Stelle trägt unter anderem durch Politikberatung, anwendungsorientierte Forschung, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung und zum Schutz der in der Konvention verankerten Rechte bei. Die Stelle formuliert Empfehlungen an die Akteure von Staat und Politik, etwa an die Gesetzgeber und Regierungen in Bund und Ländern und gibt Stellungnahmen zu menschenrechtlichen Fragestellungen ab.
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