Deutsches Institut für Menschenrechte
Neuer NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages soll Empfehlungen der Menschenrechtsgremien zur Bekämpfung von Rassismus aufgreifen
Berlin (ots)
Anlässlich der Einsetzung des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland-Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Die Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschusses zur Terrorgruppe 'Nationalsozialistischer Untergrund' einzusetzen, ist zu begrüßen. Der Ausschuss sollte an die hervorragende überfraktionelle Arbeit des ersten NSU-Untersuchungsausschusses anknüpfen. Er sollte die Aufhellung ungeklärter Fragen vorantreiben und strukturelle Reformen der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden zur Verbesserung der effektiven Bekämpfung von Rassismus anstoßen.
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), der UN-Anti-Rassismus-Ausschuss (CERD) und der Menschenrechtskommissar des Europarates haben in den vergangenen Monaten konkrete Empfehlungen ausgesprochen. Sie rufen Deutschland dazu auf, weitere Konsequenzen aus dem behördlichen Versagen bei der Aufklärung der rassistischen Verbrechen des NSU zu ziehen.
Dazu gehört etwa, das grund- und menschenrechtliche Verbot rassistischer Diskriminierung auch in den einfachgesetzlichen Normen des Polizei- und Strafprozessrechts zu realisieren, praxisbezogene Anti-Rassismus-Trainings in der Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz zu verankern und durch unabhängige Beschwerdestellen sicherzustellen, dass Betroffene diskriminierenden Handelns der Sicherheitsbehörden wirksamen Zugang zum Recht haben.
Der neue Untersuchungsausschuss sollte diese Empfehlungen europäischer und internationaler Menschenrechtsgremien heranziehen, wenn er - seinem Mandat entsprechend - weitere Reformvorschläge zur Struktur und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden sowie für eine effektive Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus ausspricht.
Zudem sollte der Ausschuss überprüfen, ob die Empfehlungen des ersten NSU-Untersuchungsauschusses in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden. Angesichts der dramatisch zunehmenden Zahl rassistisch motivierter Straftaten insbesondere gegen Flüchtlinge ist eine effektive Strafverfolgung der Täter und Täterinnen besonders dringend."
Weitere Informationen:
Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarats, Nils Muiznieks, nach seinem Besuch in Deutschland, 01. Oktober 2015 (zu NSU vgl. S. 40 ff)
CERD: Schlussbemerkungen zu den 19. bis 22. Staatenberichten der Bundesrepublik Deutschland, 15. Mai 2015 (zu NSU vgl. S. 8 ff)
ECRI-Bericht über Deutschland (fünfte Prüfungsrunde); verabschiedet am 5. Dezember 2013, veröffentlicht am 25. Februar 2014 (zu NSU vgl. S. 24 ff)
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