Deutsches Institut für Menschenrechte
Stellungnahme: Obergrenze beim Recht auf Asyl in Deutschland verstößt gegen Grund- und Menschenrechte
Berlin (ots)
In der gegenwärtigen Flüchtlingsdebatte mehren sich Stimmen, die eine Obergrenze beim Recht auf Asyl in Deutschland verlangen und damit die Zahl der Menschen, die in Deutschland Zugang zum Asylverfahren erhalten, auf eine festgelegte Zahl pro Jahr begrenzen wollen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dazu heute eine Stellungnahme veröffentlicht. In der Stellungnahme wird dargelegt, dass eine zahlenmäßige Obergrenze beim Recht auf Asyl mit den Grund- und Menschenrechten, dem internationalem Flüchtlingsrecht wie auch dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar wäre.
Eine Grundgesetzänderung, die das Individualrecht auf Asyl numerisch durch die Festlegung auf eine Höchstzahl von Schutzberechtigten pro Jahr begrenzt, ist unzulässig: Sie würde gegen das Willkürverbot und das rechtstaatliche Gebot eines effektiven individuellen Rechtsschutzes verstoßen und fällt damit unter die "Ewigkeitsgarantie" des Artikel 79 Grundgesetz.
Auch die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention stehen einer solchen Obergrenze eindeutig entgegen. Deutschland hat sich diesen Verträgen mit der Ratifikation völkerrechtlich unterworfen und ist an sie gebunden. Eine nachträgliche Einschränkung der Verpflichtungen aus den Verträgen durch Deutschland ist völkerrechtlich unzulässig.
Der einzige rechtliche Weg, sich von diesen Verpflichtungen zu lösen, wäre eine Kündigung der Menschenrechtsverträge - ein Schritt, der das gesamte Menschenrechtsschutzsystem und Deutschlands Rolle in der Menschenrechtspolitik fundamental erschüttern würde und der zudem auch faktisch keine Option darstellt, da diese Verträge auch die Grundlage des Grundrechts- und Asylsystems der Europäischen Union bilden.
Deutschland kann hingegen, auch in Absprache mit den europäischen Partnern, im Rahmen von Resettlement- Programmen oder durch die Vergabe humanitärer Visa dafür Sorge tragen, dass ein bestimmtes Kontingent von Flüchtlingen auf sicherem Weg nach Deutschland kommt.
Dies ist grund- und menschenrechtlich uneingeschränkt möglich und dient der Prävention von Menschenrechtsverletzungen, weil sich die betreffenden Menschen nicht den Gefahren auf der Flucht aussetzen müssen. Der individuelle Anspruch auf Zugang zu einem Asylverfahren für diejenigen, die außerhalb solcher Aufnahmeverfahren nach Deutschland kommen, muss jedoch gewahrt bleiben.
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Debatte um "Obergrenzen" beim Recht auf Asyl in Deutschland. (30.11.2015) http://ots.de/gqzsd
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