Deutsches Institut für Menschenrechte
Akkreditierungsausschuss empfiehlt A-Status für das Deutsche Institut für Menschenrechte
Berlin (ots)
Der Akkreditierungsausschuss des Internationalen Dachverbands der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (International Coordinating Commitee of National Human Rights Institutions - ICC) hat erneut den A-Status für das Deutsche Institut für Menschenrechte empfohlen. Er würdigte dabei insbesondere das neue "Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)". Der Deutsche Bundestag hatte dieses Gesetz am 18. Juni mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet. Die Entscheidung des Ausschusses muss formal noch vom Leitungsgremium des ICC bestätigt werden.
Das DIMR-Gesetz sichert dem Institut die volle Unabhängigkeit und angemessene Finanzierung entsprechend den "Pariser Prinzipien" der Vereinten Nationen, den internationalen Maßstäben der Vereinten Nationen für Nationale Menschenrechtsinstitutionen. Nur Institutionen, die die "Pariser Prinzipien" erfüllen, erhalten den A-Status und haben damit Rede- und Mitwirkungsrechte bei den UN-Menschenrechtsgremien in Genf und künftig auch in New York. Das Institut ist seit 2001 gemäß den "Pariser Prinzipien" mit dem A-Status akkreditiert.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Zu seinen Aufgaben gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird bis zum 31. Dezember 2015 aus dem Bundeshaushalt des Bundesministeriums der Justiz, des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie aus Drittmitteln finanziert. Ab dem 1. Januar 2016 wird das Institut aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages finanziert.
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