All Stories
Follow
Subscribe to Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte

Weltfrauentag 8. März: Rechte von Frauen mit Behinderungen stärken, gegen Mehrfachdiskriminierung vorgehen

Berlin (ots)

Anlässlich des Weltfrauentags am 8. März ruft das Deutsche Institut für Menschenrechte dazu auf, die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu stärken. Frauen mit Behinderungen sind mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt: Sie werden nicht nur aufgrund ihres Geschlechts, sondern auch aufgrund ihrer Beeinträchtigung benachteiligt. Kommen weitere Merkmale - wie etwa eine Fluchterfahrung - hinzu, so kann dies zu noch stärkerer Benachteiligung führen.

"In Deutschland leben laut Mikrozensus circa 6,43 Millionen Frauen mit Behinderungen, das entspricht 15,6 % der weiblichen Bevölkerung. In vielen Lebensbereichen sind sie besonders benachteiligt", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. So fehle es etwa an Angeboten der Assistenz zur Elternschaft von Frauen mit psychosozialen und intellektuellen Beeinträchtigungen sowie barrierefrei zugänglichen Angeboten der Gesundheitsversorgung vor allem in ländlichen Regionen. Mehr als die Hälfte der Frauen mit Behinderungen seien nicht erwerbstätig und dadurch besonders armutsgefährdet. Darüber hinaus seien Frauen mit Behinderungen einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalt und Missbrauch zu werden.

"Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sind geschlechtsspezifische Belange bei der Umsetzung der Konvention stärker zu berücksichtigen", so Rudolf. So müssten systematisch Daten und Statistiken über die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen erhoben und darauf basierend gezielte Maßnahmen gegen Mehrfachdiskriminierung umgesetzt werden. Dazu sei Deutschland zuletzt auch durch die Vereinten Nationen aufgefordert worden.

Artikel 6 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet staatliche Stellen dazu, durch gezielte Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Frauen mit Behinderungen ihre Rechte gleichberechtigt mit anderen genießen können.

WEITERE INFORMATIONEN

Britta Leisering (2017): Information: Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen http://ots.de/Lf35pI

Heike Rabe, Britta Leisering (2018): Die Istanbul-Konvention. Neue Impulse für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt - Kapitel 4.3: Frauen mit Behinderungen, S. 39-45. http://ots.de/GoGIgP

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich.

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @dimr_berlin

Original content of: Deutsches Institut für Menschenrechte, transmitted by news aktuell

More stories: Deutsches Institut für Menschenrechte
More stories: Deutsches Institut für Menschenrechte
  • 19.02.2019 – 06:00

    EU-Rüstungsexportpolitik muss sich an Menschenrechten orientieren

    Berlin (ots) - Auf der Münchener Sicherheitskonferenz forderte das Bundesverteidigungsministerium gemeinsame europäische Richtlinien für Rüstungsexporte. Medienberichten zufolge wollen sich Deutschland und Frankreich jetzt auf erste Grundsätze verständigen, die auch den Export gemeinsam produzierter Rüstungsgüter in Länder außerhalb der EU und Nato ...

  • 29.01.2019 – 10:00

    10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - NRW bleibt in der Pflicht

    Düsseldorf (ots) - Nordrhein-Westfalen hat in der ersten Umsetzungsdekade (2009-2019) zwar wichtige Impulse der UN-Behindertenrechtskonvention gut aufgegriffen, aber noch eine beträchtliche Strecke auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft vor sich. Zu diesem Schluss kommt die heute veröffentlichte Studie "Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen" des ...