DATEV übermittelte seit November über sieben Millionen Datensätze - Steuerdaten fristgerecht an Behörden senden
Nürnberg (ots)
Mit dem Steueränderungsgesetz von 2003 wurde die Übermittlung von Steuerdaten an die Finanzbehörden neu geregelt. Lohnsteuerbescheinigungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen müssen demnach grundsätzlich elektronisch übertragen werden. Für Arbeitgeber, die für die Lohnabrechnung Software einsetzen, war dieses Verfahren schon für die jährlichen Lohnsteuerbescheinigungen 2004 anzuwenden. Die Umstellung auf das elektronische Verfahren bedeutete nicht nur für die Unternehmen eine große Herausforderung, sondern auch für den IT-Dienstleister DATEV, der die zentrale Datendrehscheibe für den Mittelstand ist.
Allein in der Kalenderwoche 50 Mitte Dezember 2004 wurden über das DATEV-Rechenzentrum fast 1,5 Millionen Jahres-Lohnsteuerbescheinigungen verschlüsselt an die Finanzbehörden gesandt - gleich nach Abschluss der Dezember-Lohnabrechnung. Insgesamt wurden von November 2004 bis Ende Februar 2005 für knapp 700.000 Arbeitgeber rund 6,5 Millionen Lohnsteuerbescheinigungen übermittelt.
Auch der erste Stichtag, zu dem die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen elektronisch übermittelt werden mussten, konnte bei der DATEV ohne Problem abgewickelt werden. Zum 10. Februar wurden über 500.000 Umsatzsteuer-Voranmeldungen und 570.000 Lohnsteuer-Anmeldungen erfolgreich an die Finanzbehörden übertragen. Damit kam rund eine halbe Million mittelständischer Unternehmen über ihren Steuerberater fristgerecht der seit Jahresanfang geltenden Pflicht nach.
Der nächste größere Ansturm auf Datenleitungen und Server wird zum nächsten Stichtag am 10. März erwartet. Ein Grund: Rund zwei Drittel der Unternehmen haben eine so genannte Dauerfristverlängerung, das heißt, sie müssen ihre Januar-Steuerdaten erst zu diesem Termin an Behörden übermitteln.
Die elektronische Datenübertragung an Finanzbehörden ist für DATEV kein Neuland. Bereits seit über zehn Jahren setzt die Nürnberger Genossenschaft der steuerberatenden Berufe ein eigenes Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten ein. Dieses wurde in Abstimmung mit der Finanzverwaltung entwickelt und ist auf größere Belastungen zu Stichtagen eingerichtet.
Weitere Informationen auf der CeBIT am DATEV-Stand 6g2 in Halle 1 und unter www.datev.de/datenuebermittlung.
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