EANS-Hauptversammlung: Wienerberger AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 02.04.2020 Einladung zu der am Dienstag, den 5. Mai 2020, um 10:00 Uhr im Wienerberger Haus, Wienerberger AG, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien stattfindenden 151. ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! Die letzten Wochen standen ganz im Zeichen der globalen COVID-19 Pandemie und stellten uns alle vor zahlreiche Herausforderungen. Eine dieser Herausforderungen, vor der die Wienerberger AG steht, ist die Abhaltung bzw. Durchführung der 151. ordentlichen Hauptversammlung, weil nach den derzeit geltenden behördlichen Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung von Covid-19 ein Betretungs- und Versammlungsverbot betreffend öffentliche Plätze verordnet ist. Ob dieses Betretungs- und Versammlungsverbot auch noch am 5. Mai 2020 in Kraft sein wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen, gehen aber aufgrund der medialen Berichterstattung davon aus, dass es bis dahin nicht zu einer Lockerung der Maßnahmen kommen wird. Trotz dieser rigorosen, aber verständlichen behördlichen Maßnahmen stehen wir für Stabilität und Kontinuität und setzen alles daran, die Hauptversammlung am 5. Mai 2020, wenngleich auch unter geänderten Rahmenbedingungen, durchzuführen. Daher wird diese Hauptversammlung im Einklang mit aktuellen bzw. in Ausarbeitung befindlichen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben heuer virtuell durchgeführt. Dabei stellt die Wienerberger AG sicher, dass sämtliche Anforderungen, Empfehlungen und Verfahren zur virtuellen Durchführung der Hauptversammlung eingehalten bzw. umgesetzt werden. Aufgrund der derzeitigen Covid-19 Krise behält sich die Wienerberger AG vor die 151. ordentliche Hauptversammlung aus triftigem Grund zu verschieben oder abzuberaumen. Der Vorstand Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichts der Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Vergütungspolitik für den Vorstand und den Aufsichtsrat, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den Vorstand 7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat und die Festlegung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats 8. Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien unter umgekehrtem Bezugsrechtsausschluss 9. Beschlussfassung über die Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss 10. Satzungsänderungen Virtuelle Hauptversammlung Der Vorstand beruft diese Hauptversammlung als "virtuelle Hauptversammlung" ein. Das bedeutet, dass bis 5. Mai 2020 die Voraussetzungen dafür geschafft werden, dass Aktionäre die Hauptversammlung von jedem Ort aus optisch und akustisch in Echtzeit mitverfolgen können. Dabei wird seitens der Wienerberger AG in einer noch bekanntzugebenden Form jedem Teilnehmer ermöglicht, sich bei Bedarf mitzuteilen und an den Abstimmungen teilzunehmen. Der Vorstand wird spätestens ab Dienstag, 14. April 2020 im Internet unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] bekanntgeben, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 151. ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung bestehen. Die Antragstellung, Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung kann nur durch einen der nachstehenden Stimmrechtsvertreter erfolgen, zwischen denen die Aktionäre wählen können: - Herr Dr. Michael Knap, c/o IVA Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, T: +43 (0)664 213 87 40, michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at]; - Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, Karlsplatz 3/1, 1010 Wien, T: + 43 1 5033000, e.oberhammer@oberhammer.co.at [e.oberhammer@oberhammer.co.at]; - Dr. Paul Fussenegger, Rechtsanwalt, Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien T: + 43 1 2351001, office@anwalt-fussenegger.at [office@anwalt-fussenegger.at] Für diese Stimmrechtsvertreter sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] die zu verwendenden Vollmachtsformulare abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter den jeweiligen o.g. Kontaktdaten. - BROADRIDGE Investor Communication Solutions Inc., 51 Mercedes Way, Edgewood, NY 11717, USA, www.proxyedge.com [http://www.proxyedge.com/] Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Dienstag, 14. April 2020 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1100 Wien, Wienerbergerplatz 1, während der üblichen Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, auf: - Geschäftsbericht 2019 samt IFRS-Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Corporate-Governance-Bericht, nichtfinanziellem Bericht und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 - Jahresfinanzbericht 2019 der Wienerberger AG samt Jahresabschluss und Lagebericht - Beschlussvorschläge und/oder Berichte zu den Tagesordnungspunkten 2 - 10 - Vergütungspolitik für den Vorstand und für den Aufsichtsrat Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das zu verwendende Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind spätestens ab Dienstag, 14. April 2020 außerdem im Internet unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] zugänglich. In Anbetracht der derzeitigen Coronavirus-Krise ersuchen wir davon Abstand zu nehmen, unsere Geschäftsräumlichkeiten aufzusuchen. Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Samstag, 25. April 2020, 24:00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 18 der Satzung, die der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, 29. April 2020, 24:00 Uhr Wiener Zeit ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss: Per Post: Wienerberger AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben. Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at [anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at] (Depotbestätigung als PDF-Anhang) Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 53 Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code); 2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des Aktionärs; 4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; 5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (Samstag, 25. April 2020, 24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über ihre Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Für die 151. ordentliche Hauptversammlung 2020 gilt dabei die Sonderregelung, dass sich jeder Aktionär sowie dessen Bevollmächtigter für die Antragstellung, Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung einer der oben genannten Stimmrechtsvertreter zu bedienen hat. Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 53 Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at [anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at] (Anhang eingescannt im Format: .tif, .pdf, etc.) Per Post: Wienerberger AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben. Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] abrufbar. Die Vollmacht hat bis spätestens Montag, 4. Mai 2020, 16:00 Uhr Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Für die ordentliche Hauptversammlung 2020 haben die Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte (dies gilt auch für bevollmächtigte Depotbanken) sich einer der oben angeführten physischen bzw. juristischen Personen als unabhängige Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zu bedienen. Auch bei Bevollmächtigung der genannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist die Vollmacht wie oben beschrieben an die Gesellschaft zu senden. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, zu erfüllen haben. Eine anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz") ist nicht zulässig. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller) spätestens am Dienstag, 14. April 2020, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Wienerberger AG, Corporate Secretary, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am Donnerstag, 23. April 2020, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 53 oder postalisch an Wienerberger AG, Corporate Secretary, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Für den Nachweis des Aktienbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt (ausgenommen Wahlen in den Aufsichtsrat) auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen (§ 119 AktG). Für den Fall, dass auf Verlangen der Aktionäre gemäß § 109 AktG die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt "Wahlen in den Aufsichtsrat" ergänzt wird, macht die Gesellschaft hierzu und zur allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG folgende Angaben: Der Aufsichtsrat der Wienerberger AG besteht derzeit aus acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den acht Kapitalvertretern sind fünf Männer und drei Frauen, von den drei Arbeitnehmervertretern sind zwei Männer und eine Frau. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus sieben Männern und vier Frauen und erfüllt somit das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs. 7 AktG. Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs. 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs. 7 AktG kommt. Sollte es zu einem allfälligen Tagesordnungspunkt. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zu keiner Erhöhung der Anzahl der Mitglieder im Rahmen der Satzung kommen, ist bei der Erstattung eines allfälligen Wahlvorschlags durch Aktionäre darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle der Annahme des Wahlvorschlags, von elf Aufsichtsratsmitgliedern mindestens drei Frauen dem Aufsichtsrat angehören. Kommt es zu einer Erhöhung auf maximal 14 Mitglieder, steigt der erforderliche Frauenanteil auf vier Personen. Jedem Aktionär ist gem. § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Weitergehende Information über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] zugänglich. Informationen zum Datenschutz der Aktionäre Die Wienerberger AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Die Wienerberger AG ist gemäß § 104 Abs. 1 AktG rechtlich verpflichtet, jährlich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung von Daten rechtmäßig ist, wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Wienerberger AG die verantwortliche Stelle. Die Wienerberger AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Wienerberger AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Wienerberger AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Wienerberger AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Darüber hinaus werden personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben. Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Wienerberger AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität"). Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an datenschutz@wienerberger.com [datenschutz@wienerberger.com]. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Wienerberger AG unter www.wienerberger.com [http:// www.wienerberger.com/] zu finden. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 115.187.982,- und ist eingeteilt in 115.187.982 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag Montag, 30. März 2020 1.901.964 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 113.286.018. Die Anzahl eigener Aktien und damit verbunden die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch ändern. Die Gesellschaft wird darüber gemäß § 120 Abs. 2 Z 1 BörseG informieren. Der Vorstand wird spätestens ab Dienstag, 14. April 2020 im Internet unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] Details zum Zugang zur virtuellen Hauptversammlung und über die Online-Identifikation für die Teilnahme bekanntgeben. Wien, im April 2020. Der Vorstand Rückfragehinweis: Anna Maria Grausgruber, Head of Investor Relations Wienerberger AG t +43 1 601 92 - 10221 | investor@wienerberger.com Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Wienerberger AG Wienerbergerplatz 1 A-1100 Wien Telefon: +43 1 60 192-0 FAX: +43 1 60 192-10159 Email: office@wienerberger.com WWW: www.wienerberger.com ISIN: AT0000831706 Indizes: ATX Börsen: Wien Sprache: Deutsch
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