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Wienerberger AG

EANS-Kapitalmarktinformation: Korrektur: Wienerberger AG
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

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  Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Diese Meldung wurde zurückgezogen. Die korrigierte Version ist abrufbar unter:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200423_OTS0215/eans-
kapitalmarktinformation-schoeller-bleckmann-oilfield-equipment-ag-erwerb-
undoder-veraeusserung-eigener-aktien-gemaess-119-abs-9-boerseg [https://
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200423_OTS0215/eans-kapitalmarktinformation-
schoeller-bleckmann-oilfield-equipment-ag-erwerb-undoder-veraeusserung-eigener-
aktien-gemaess-119-abs-9-boerseg]


           SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
                              Ternitz, FN 102999 w
                               ISIN AT0000946652

      Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.04.2020
                über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
                § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm
                 § 119 Abs 9 BörseG und § 2 VeröffentlichungsV

In der ordentlichen Hauptversammlung 2020 der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft vom heutigen Tag wurde zum 8. Punkt der
Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

i) den Widerruf der in der Hauptversammlung am 24. April 2018 zum 8. Punkt der
Tagesordnung beschlossenen Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb, zur
Einziehung und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie
Absatz 1a und 1b AktG;

ii) die für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gültige
Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b
AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft, wobei die von der Gesellschaft
auf Grundlage dieser Ermächtigung erworbenen zusammen mit den bereits gehaltenen
eigenen Aktien 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten
dürfen und der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Aktie EUR 1,-- nicht
unterschreiten und EUR 300,-- nicht überschreiten darf, sowie zur Festsetzung
der sonstigen Rückkaufbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und
das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer zu
veröffentlichen hat; die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen
und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden; der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
jedenfalls gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ausgeschlossen;

iii) die Ermächtigung des Vorstandes, erworbene eigene Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG einzuziehen, was
zur Kapitalherabsetzung um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des
Grundkapitals führen würde; sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen
der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen;

iv) die für 5 Jahre vom Tag der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den
Vorstand gemäß § 65 Absatz 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die
Veräußerung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits gehaltener oder erst zu
erwerbender eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder ein öffentliches Angebot zu beschließen; dies auch unter Ausschluss des
gesetzlichen Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre (Ermächtigung zum
Ausschluss des gesetzlichen Wiederkaufsrechts [Bezugsrechts]); das gesetzlichen
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre ist ausgeschlossen
(Direktausschluss des gesetzlichen Wiederkaufsrechts [Bezugsrechts]), (i) wenn
und sofern die Veräußerung eigener Aktien durch ein öffentliches Angebot unter
grundsätzlicher Wahrung des gesetzlichen Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der
Aktionäre erfolgt, um Spitzenbeträge (Aktienspitzen) vom Wiederkaufsrecht
(Bezugsrecht) der Aktionäre auszunehmen, (ii) um eine im Rahmen einer
Kapitalerhöhung der Gesellschaft der oder den Emissionsbank(en) eingeräumte
Mehrzuteilungsoption (greenshoe option) zu bedienen und/oder (iii) ein
beschleunigtes Orderbuch-Verfahren (accelerated bookbuilding) durchführen zu
können.

Ternitz, im April. Der Vorstand



Ursprüngliche Mitteilung:
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EANS-Kapitalmarktinformation: Wienerberger AG / Erwerb und/oder Veräußerung
eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

           SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
                              Ternitz, FN 102999 w
                               ISIN AT0000946652

      Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.04.2020
                über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
                § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm
                 § 119 Abs 9 BörseG und § 2 VeröffentlichungsV

In der ordentlichen Hauptversammlung 2020 der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft vom heutigen Tag wurde zum 8. Punkt der
Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

i) den Widerruf der in der Hauptversammlung am 24. April 2018 zum 8. Punkt der
Tagesordnung beschlossenen Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb, zur
Einziehung und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie
Absatz 1a und 1b AktG;

ii) die für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gültige
Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b
AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft, wobei die von der Gesellschaft
auf Grundlage dieser Ermächtigung erworbenen zusammen mit den bereits gehaltenen
eigenen Aktien 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten
dürfen und der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Aktie EUR 1,-- nicht
unterschreiten und EUR 300,-- nicht überschreiten darf, sowie zur Festsetzung
der sonstigen Rückkaufbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und
das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer zu
veröffentlichen hat; die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen
und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden; der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
jedenfalls gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ausgeschlossen;

iii) die Ermächtigung des Vorstandes, erworbene eigene Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG einzuziehen, was
zur Kapitalherabsetzung um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des
Grundkapitals führen würde; sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen
der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen;

iv) die für 5 Jahre vom Tag der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den
Vorstand gemäß § 65 Absatz 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die
Veräußerung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits gehaltener oder erst zu
erwerbender eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder ein öffentliches Angebot zu beschließen; dies auch unter Ausschluss des
gesetzlichen Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre (Ermächtigung zum
Ausschluss des gesetzlichen Wiederkaufsrechts [Bezugsrechts]); das gesetzlichen
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre ist ausgeschlossen
(Direktausschluss des gesetzlichen Wiederkaufsrechts [Bezugsrechts]), (i) wenn
und sofern die Veräußerung eigener Aktien durch ein öffentliches Angebot unter
grundsätzlicher Wahrung des gesetzlichen Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der
Aktionäre erfolgt, um Spitzenbeträge (Aktienspitzen) vom Wiederkaufsrecht
(Bezugsrecht) der Aktionäre auszunehmen, (ii) um eine im Rahmen einer
Kapitalerhöhung der Gesellschaft der oder den Emissionsbank(en) eingeräumte
Mehrzuteilungsoption (greenshoe option) zu bedienen und/oder (iii) ein
beschleunigtes Orderbuch-Verfahren (accelerated bookbuilding) durchführen zu
können.

Ternitz, im April. Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Andreas Böcskör, Investor Relations
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2
Tel: +43 2630/315 DW 252, Fax: DW 101
E-Mail:  a.boecskoer@sbo.co.at

Ildiko Füredi-Kolarik
Metrum Communications GmbH
Tel: +43 1 504 69 87 DW 351
E-Mail:  i.fueredi@metrum.at


Ende der ursprünglichen Mitteilung                euro adhoc
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Rückfragehinweis:
Andreas Böcskör, Investor Relations
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2
Tel: +43 2630/315 DW 252, Fax: DW 101
E-Mail:  a.boecskoer@sbo.co.at

Ildiko Füredi-Kolarik
Metrum Communications GmbH
Tel: +43 1 504 69 87 DW 351
E-Mail:  i.fueredi@metrum.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Wienerberger AG
             Wienerbergerplatz 1
             A-1100 Wien
Telefon:     +43 1 60 192-0
FAX:         +43 1 60 192-10159
Email:        office@wienerberger.com
WWW:      www.wienerberger.com
ISIN:        AT0000831706
Indizes:     ATX
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original content of: Wienerberger AG, transmitted by news aktuell

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