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Pressemitteilung: Tipps zur sicheren Reise mit dem Musikinstrument

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Für einen konzertierenden Musiker ist ganzjährig Reisezeit. Ein Konzert in München, eines in Mannheim, ein weiteres vielleicht im Ausland. Unabhängig davon, ob per Auto, Zug oder Flugzeug gereist wird: Das Instrument muss mit. Die zugleich größte Sorge liegt dabei auf der Hand: Wie kann eine sichere Beförderung des Instrumentes erreicht werden?

Pressemitteilung: Tipps zur sicheren Reise mit dem Musikinstrument

Mannheim, 01. Februar Für einen konzertierenden Musiker ist ganzjährig Reisezeit. Ein Konzert in München, eines in Mannheim, ein weiteres vielleicht im Ausland. Unabhängig davon, ob per Auto, Zug oder Flugzeug gereist wird: Das Instrument muss mit. Die zugleich größte Sorge liegt dabei auf der Hand: Wie kann eine sichere Beförderung des Instrumentes erreicht werden? Beschädigungen sind oft vermeidbar, sofern Instrumente immer gemäß ihres Wertes und ihrer Empfindlichkeit entsprechend sorgfältig behandelt, aufbewahrt - und gerade beim Ortswechsel relevant - so lange wie möglich beaufsichtigt werden. Zu Unsicherheiten führen häufig aber auch Fragen bezüglich mitzuführender Dokumente, um z. B. beim Zoll nicht in Schwierigkeiten zu geraten.

SINFONIMA, eine Marke der Mannheimer Versicherung, über die klassische Instrumente abgesichert werden können, gibt deshalb Tipps zu den genannten Unsicherheiten:

1. Das Instrument, unabhängig vom gewählten Transportmittel, in einem gut 
   schützenden Behältnis transportieren.  
2. In Zug und Auto: Normalerweise reicht eine gut gepolsterte Hülle aus. Um 
   Diebstahl zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Zug das Instrument je nach 
   Größe und Möglichkeit so zu deponieren, dass es ständig unter eigener 
   Beobachtung steht und ein direktes Handeln möglich ist (kleine Instrumente z.
   B. zwischen die Beine klemmen). Insofern sollte auch auf Ablenkung durch die 
   Nutzung von Tablets, Notebooks, Smartphones oder sonstige vertiefte Lektüre 
   sowie Einschlafen verzichtet werden.  
3. Im Flugzeug: Immer die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline 
   prüfen, da die Handgepäcksbestimmungen individuelle Regelungen enthalten und 
   sich demnach die Mitnahmebestimmungen von Instrumenten unterscheiden. 
   Empfehlung: Mitnahme als Handgepäck. Ist dies aufgrund der Größe nicht 
   möglich, Buchung eines zusätzlichen Sitzes. In allen anderen Fällen wird 
   unbedingt ein sogenanntes "Flightcase" empfohlen. Für die Mitnahme von 
   Kontrabässen oder Harfen ist ein Flightcase die einzige Möglichkeit, da die 
   Instrumentengröße die Mitnahme in der Kabine unmöglich macht.   
4. Kann das Instrument nicht persönlich in der Kabine mitgeführt werden, so 
   besteht außerdem die Möglichkeit, es bei der Airline als "Artwork" bzw. als 
   besonders schützenswertes Gut aufzugeben. Dabei wird das Instrument im 
   speziell hierfür abgetrennten, klimatisierten Frachtraumbereich des Flugzeugs
   untergebracht.  
5. An notwendige Dokumente denken, wenn am Instrument Materialien verbaut sind,
   die unter den Artenschutz fallen     Anfertigung einer "Declaration of 
   materials" durch einen fachlich geeigneten Instrumentenbauer. Diese ist die 
   Grundlage zur Beantragung der CITES-Musikinstrumenten- bzw. 
   Negativbescheinigung.    Drei Monate vor Reiseantritt Antrag einer 
   "CITES-Musikinstrumentenbescheinigung" (alternativ: Negativbescheinigung)  
   beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellen.    

"Wanderausstellungsbescheinigung", wenn Musikinstrumente nicht im normalen Reisegepäck, sondern als Container- oder Frachtsendung im Auftrag eines Orchesters versandt werden. Auch hier müssen die Nachweise zum rechtmäßigen Erwerb oder zur rechtmäßigen Einfuhr, wie z. B. die "Declaration of materials" vorliegen.

Bei Grenzübertritt empfehlen wir allen Musikern grundsätzlich, eine Declaration of materials für Instrumente und Bogen mit sich zu führen. Die Mannheimer Versicherung versichert über die Marke SINFONIMA® Musiker und ihre klassischen Musikinstrumente. Für ihre Kunden hat sie eine eigene Broschüre erstellt, die man unter www.sinfonima.de anfordern kann (Broschüre siehe Anhang). Darin aufgeführt sind Details zu den aufgeführten Punkten sowie Muster für die oben genannten Formulare.

Herausgeber:

Mannheimer Versicherung AG
Augustaanlage 66
68165 Mannheim

 

Ansprechpartner:

Roland Koch
Unternehmenskommunikation
0621. 457 - 4359
E-Mail:  pir@mannheimer.de
www.mannheimer.de

 
 

Hintergrund:

Die Mannheimer Versicherung AG ist spezialisiert auf individuelle
Versicherungslösungen für anspruchsvolle Privatkunden und mittelständische
Firmenkunden. Für unsere Zielgruppen haben wir hochqualitative Markenprodukte
entwickelt, zum Beispiel ARTIMA für Künstler und Kunstsammler, BELMOT für
Oldtimerbesitzer und M-ERGIE für Elektrofahrzeuge.

Mit einigen unserer Marken gehören wir zu den führenden Versicherern in
Deutschland. Mit SINFONIMA sind wir einer der führenden
Musikinstrumentenversicherer. Mehr als die Hälfte aller Juweliere in Deutschland
haben sich für VALORIMA entschieden. Mit PRIGOM ist die Mannheimer einer der
maßgeblichen Versicherer von Golfplätzen.

Als mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Mannheim bieten wir unsere
Produkte auf dem deutschen Markt, in anderen EU-Ländern und in der Schweiz an.

Die Mannheimer Versicherung AG erzielte im Geschäftsjahr 2016 Beitragseinnahmen
von 341 Mio. Euro und betreute rund 779.800 Versicherungsverträge. Sie
beschäftigte 2016 im Durchschnitt 617 Mitarbeiter. Im Außendienst arbeitet sie
mit ca. 300 selbstständigen AgenturPartnern sowie 2.500 Maklern zusammen.

Sie ist Teil des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit, der
mit 3,7 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 7.500 Menschen im Innen- und
Außendienst zu den großen deutschen Versicherern zählt.