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Bundesverfassungsgericht gibt Eilantrag des Rundfunk Berlin Brandenburg im Wesentlichen statt

Berlin (ots)

In einem Beschluss vom 3. April hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem Eilantrag des Rundfunk 
Berlin Brandenburg (rbb) in wesentlichen Punkten stattgegeben. Nach 
der Entscheidung des Gerichts ist es nun möglich,  Lichtbild- und 
Fernsehaufnahmen vom Angeklagten und seinem Verteidiger im so 
genannten Koma-Saufprozess vor dem Berliner Landgericht anzufertigen.
Das Gesicht des Angeklagten muss dabei anonymisiert werden.
Der Vorsitzende Richter des Berliner Landgerichts hatte darauf 
verwiesen, dass der Angeklagte und sein Verteidiger nicht gezwungen 
werden können, sich vor Beginn der Verhandlung im Sitzungssaal 
aufzuhalten und sich Film- und Fotoaufnahmen zu stellen. Beiden wurde
vom Vorsitzenden Richter gestattet, den Sitzungssaal erst zu 
betreten, nachdem die Bildberichterstatter den Raum wieder verlassen 
hatten. In den Verhandlungspausen und nach Ende der Verhandlung 
untersagte der Richter die Aufnahmen im Gerichtssaal gänzlich. 
Dadurch war der rbb als Poolführer der öffentlich-rechtlichen Sender 
an der Bildberichterstattung vom Angeklagten und seinem Verteidiger 
im Gerichtssaal vollständig gehindert.
Dagegen hat der rbb Verfassungsbeschwerde eingelegt und diese mit 
einem Eilantrag verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem
Eilbeschluss nun festgelegt, dass dem Rundfunk eine "tatsächlich 
realisierbare Gelegenheit" gegeben werden muss, Aufnahmen vom 
Geschehen im Sitzungssaal in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligter 
anzufertigen. Die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde steht 
noch aus.
rbb-Fernsehdirektorin Claudia Nothelle: "Mit seiner Entscheidung 
hat das Bundesverfassungsgericht die Rundfunk- und Pressefreiheit 
gestärkt. Es wird auch weiterhin möglich sein, von wichtigen 
Prozessen angemessen in Bild und Ton zu berichten."
Im so genannten Koma-Saufprozess wird seit Februar 2009 gegen 
einen ehemaligen Berliner Gastwirt verhandelt, der sich zahlreicher 
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und einer Körperverletzung mit 
Todesfolge strafbar gemacht haben soll. Er soll im Februar 2007 mit 
einem damals 16-jährigen Gast ein Wetttrinken veranstaltet haben, an 
dessen Folgen der Jugendliche verstarb.
Für Rückfragen:
Ralph Kotsch, Unternehmenssprecher
(030) 97993-12100

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Presse und Information

Masurenallee 8 - 14|14057 Berlin
Tel +49/30/97 99 3-12 100/01
Fax +49/30/97 99 3-12 109
presse@rbb-online.de
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