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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt: rbb muss NPD-Wahlwerbespot nicht senden
Berlin (ots)
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss einen von ihm als volksverhetzend eingeschätzten Wahlwerbespot der NPD nicht senden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. August.
Dem Spot sei "allein die Aussage (zu) entnehmen, dass die in Berlin lebenden Ausländer mit Kriminellen gleichzusetzen sind, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen", heißt es in der Urteilsbegründung.
"Wir wehren uns gegen strafbare Inhalte in unserem Programm. Die Gerichte unterstützen uns nun auch in zweiter Instanz. Darüber freuen wir uns", sagt rbb-Intendantin Dagmar Reim.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist unanfechtbar. Der NPD bleibt allerdings noch der Gang zum Verfassungsgericht.
Der rbb hatte die Ausstrahlung des NPD-Wahlwerbespots am 12. August 2011 abgelehnt. Er sei geeignet, Menschen ausländischer Herkunft zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden und damit strafbar.
Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen kann der Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.
(AZ: OVG 3S 112.11)
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