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rbb-exklusiv: Grundstückskauf der König Fahd Akademie in Berlin unzulässig
Berlin (ots)
Der bereits im Jahr 2010 geschlossene Kaufvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Königreich Saudi Arabien über das Grundstück an der Charlottenburger Glockenturmstraße ist nach Recherchen des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) unzulässig.
Nach Ansicht des zuständigen Amtsgerichts Charlottenburg beinhaltet der Vertrag eine unzulässige Klausel. Danach dürfen die Saudis auf dem rund 9000 Quadratmeter großen Areal nur eine Schule für die Kinder ihrer Botschaftsmitarbeiter errichten, jedoch keine Moschee. Genau diese Einschränkung ist nach Ansicht des Gerichts unzulässig.
Senat und Abgeordnetenhaus wollten mit der Klausel im Kaufvertrag verhindern, dass auf dem Areal neben einer Schule mit Gebetsräumen auch eine Moschee entsteht.
Trotz der unklaren Rechtslage nimmt die geplante saudische Fahd-Akademie mit Schule und Gebetsräumen immer weiter Gestalt an. Der Rohbau des vierstöckigen Gebäudes steht.
Die saudische Einrichtung ist umstritten, denn deren Zentrale in Bonn sorgte vor Jahren mit islamistischen Aktivitäten für Aufsehen. Den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen beschäftigte die Einrichtung, weil dort zum Heiligen Krieg aufgerufen worden sein soll.
Die Nutzungsbeschränkung ist auch nach Ansicht des renommierten Verwaltungsrechtlers Ulrich Battis unzulässig. Der Eintrag ins Grundbuch sei laut Battis so nicht möglich, der Kaufvertrag somit unwirksam.
Die landeseigene Berliner Immobilienagentur BIM wollte sich aus Geheimhaltungsgründen zu dem Vorgang nicht äußern.
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