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Betrug mit Ferienwohnungen - Keine Stornogebühr im Fall von Coronabeschränkungen
Berlin (ots)
Auf einem der größten Onlineportale für Ferienwohnungen finden sich gefälschte Angebote. Betrüger locken mit besonders kulanten Regelungen während der Corona-Epidemie, Stornogebühren würden nicht anfallen. Außerdem wird mit Preisrabatten geworben. Allerdings soll der Vertrag über eine whatsapp-Nummer direkt mit dem Vermieter geschlossen und das Geld auf dessen Konto überwiesen werden.
Journalisten des rbb verfolgten derartige Angebote auf der Plattform booking.com und enttarnten die dargestellten Unterkünfte als bloße Fotokopien. Auch bedienten sich die Anbieter gestohlener Identitäten. So konnte das WhatsAppProfilbild einer amerikanischen Fernsehmoderatorin zugeordnet werden, die Telefonnummer gehörte zu einem Anschluss in Dänemark.
Allein in Berlin fallen jährlich 500 Reisewillige auf derartige Anzeigen rein, das sind fast zehn pro Woche. Die meisten Opfer standen am Urlaubsort ohne Unterkunft da. Das im Vorfeld überwiesene Geld ist weg, oft mehrere tausend Euro. Nur etwa ein Drittel der Täter kann vom LKA Berlin ermittelt werden, die für die Straftaten genutzten Konten werden in den meisten Fällen aufgelöst. Gegenüber dem Verbrauchermagazin SUPER.MARKT betont Hubert Schuster vom Landeskriminalamt Berlin, dass es wichtig sei, zeitnah zum Betrug die Anzeigen zu stellen. "Ganz wichtig ist Geschwindigkeit, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Deswegen möglichst schnell eine Anzeige erstatten.
SUPER.MARKT stellte Anzeige bei der Polizei und informierte Booking.com, die die betroffenen Lockangebote von der Seite nahm. Das Unternehmen erklärte, man kenne die Problematik und hätte Tools und Mitarbeiter, die gefälschten Angeboten auf die Spur kämen. Doch bei über drei Millionen Ferienwohnungen, Hotels und Villen können die Mitarbeiter des Portals nicht jedes Inserat einzeln überprüfen.
Die Verbraucherzentrale rät bei Buchungen im Internet, die Adresse zu überprüfen und im Netz zu schauen, ob Fotomotive häufiger verwendet werden und an welchen Orten. Bei Zweifeln können man auch die Touristeninformation befragen, ob eine derartige Ferienwohnung im Ort überhaupt gemeldet sei.
Weitere Informationen dazu im rbb-Verbrauchermagazin "SUPER.MARKT" am 30.11.2020, 20:15 Uhr rbb-Fernsehen.
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