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rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT: Bei Hausbau höhere Kosten trotz Festpreisgarantie

Berlin (ots)

Nach einer Recherche des rbb häufen sich zurzeit vermehrt Fälle, in denen Baufirmen mit Nachforderungen an ihre Kunden herantreten. Begründet wird das unter anderem mit Beschaffungsschwierigkeiten von Baumaterialien, Kostensteigerungen oder der "Störung der Geschäftsgrundlage".

Teilweise verlangen Firmen bis zu über zehn Prozent mehr als die vorab verabredete Summe. Der Traum vieler Eigenheimbauer ist in Gefahr. In sogenannten Preisanpassungsschreiben berufen sich Firmen mitunter auch auf den Ukraine-Krieg, der einen "unvorhersehbaren Einfluss auf die Preisentwicklung bei Baustoffen" hätte. Dieser sei bei der Vertragsunterzeichnung nicht absehbar gewesen.

In der Kanzlei des Berliner Rechtsanwalts Wendelin Monz geht es derzeit bei 80 Prozent der Anfragen von Verbrauchern darum, dass Baufirmen mehr Geld als ursprünglich vereinbart fordern. Betroffenen rät der Experte im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT zur Vorsicht: "Wenn Verbraucher ein solches Preiserhöhungsschreiben bekommen, müssen sie als erstes klären lassen, ob der Anspruch der Baufirma besteht oder nicht. Dann muss man sich als nächstes überlegen: wie viel Streit mit der Baufirma kann man sich wirtschaftlich leisten oder will man sich auch leisten? Denn klar ist: in der Regel will der Verbraucher, dass das Haus möglichst schnell fertig wird." Weiter rät der Experte des Bauherren-Schutzvereins, sich beraten zu lassen und mit der Baufirma einen Kompromiss zu suchen.

Ob Unternehmen bei privaten Bauverträgen, in denen Formulierungen wie Pauschal- oder Festpreis verwendet werden, nachträglich Preiserhöhungen durchsetzen können, ist nicht pauschal zu beurteilen. In einigen Verträgen bieten bestimmte Klauseln auch Schlupflöcher für die Firmen. In einem dem rbb vorliegenden Fall beruft sich ein Hersteller zum Beispiel nicht auf den eigentlichen Vertrag, sondern auf Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier geht es um die Störung der Geschäftsgrundlage.

Claudia Stoldt, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht erklärt dazu gegenüber dem rbb: "Paragraf 313 BGB bedeutet: wenn sich nach Vertragsabschluss Umstände schwerwiegend geändert haben, die sich auf diesen Vertrag auswirken, kann ich eine Vertragsanpassung verlangen. Grundsätzlich ist es erstmal richtig, wenn die Firma sagt, dass sich nach Vertragsabschluss schwerwiegende Umstände geändert haben. Das sind einmal die Beschaffungsprobleme bei Materialien und das zweite die extrem steigenden Kosten." Rechtskräftige Urteile bei Verbraucherbauverträgen im Zusammenhang mit dem Paragrafen gibt es bislang allerdings nicht, so die Anwältin weiter gegenüber dem rbb.

Die unvorhergesehenen Preissteigerungen für Baumaterialien stellt auch Wendelin Monz nicht in Abrede. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht urteilt dennoch anders: "Die Preise sind deutlich gestiegen, aber das geht eben noch nicht so weit, dass man schon von einer Störung der Geschäftsgrundlage nach Paragraf 313 BGB sprechen könnte. Sondern im Moment ist es noch so, dass die Firmen eben gebunden sind an die Preise. Und dieses Risiko haben sie eben mit dem Festpreis übernommen."

Mehr dazu am Montag, den 26.09.2022 um 20.15 Uhr in der Sendung SUPER.MARKT bzw. in der Mediathek.

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
SUPER.MARKT
Marlene-Dietrich-Allee 20
14482 Potsdam
Telefon 0331 - 97993 22777

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