OXFAM bilanziert: Kein Platz für den Süden in Seehofers Agrarpolitik
Berlin (ots)
18.01.2007 Anlässlich der Internationalen Grünen Woche stellt Oxfam seine Bilanz der BMELV-Politik seit dem Amtsantritt von Minister Seehofer vor. Oxfam kommt bei seiner Analyse der bisherigen politischen Arbeit des BMELV zu dem Schluss, dass Entwicklungsanliegen keinen Platz in Seehofers Agrarpolitik haben.
"Die Kleinbauern in den Entwicklungsländern, die durch subventionierte Billigimporte der EU in ihrer Existenz gefährdet sind, werden den Export¬interessen der Ernährungsindustrie geopfert und dem Exportdumping weiter¬hin ausgesetzt", erklärt Marita Wiggerthale, Agrarreferentin bei Oxfam. Eine Wende in der Förderpolitik hin zu einer sozial gerechten, bäuerlichen, regionalen und ökologisch verträglichen Landwirtschaft ist nicht in Sicht und politisch nicht gewollt.
Seehofer hat die Weichen in entscheidenden Momenten in die falsche Richtung gestellt. Mit der Änderung der Kriterien für die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Mai 2006 sind der Aufstockung von Viehbeständen keine Grenzen mehr gesetzt. "Anstatt das Wachstum von leistungsfähigen Betrieben zu fördern, sollte Seehofer die Extensivierung der Milchviehhaltung unterstützen, um die Überproduktion einzudämmen", fordert Marita Wigger¬thale. Die Bekämpfung von Armut und Hunger im ländlichen Raum der Entwicklungsländer müsse oberste Priorität haben.
Bei jenen Subventionen, die zu einer Eindämmung der Überproduktion beitragen könnten, hat Seehofer den Rotstift angesetzt. Der finanzielle Kahlschlag bei den Mitteln zur Förderung der ländlichen Mittel auf EU-Ebene wurde nicht ausgeglichen, sondern mit dem Beschluss zum Bundeshaushalt vom 22. Juni 2006 sogar noch verstärkt. Seehofer betreibe Klientelpolitik zugunsten der rationalisierten Großbetriebe, während die Gelder für den Ökolandbau zusammengestrichen würden, so Wiggerthale.
Die Analyse "Kein Platz für den Süden in Seehofers Agrarpolitik" finden Sie unter www.oxfam.de.
Pressekontakt:
Marita Wiggerthale, Tel.: 0162 1386 321.
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