Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Unternehmer-Hartz - Mindestgewinn statt Mindestbesteuerung
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Köln (ots)
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat vor dem Hintergrund der ungebrochenen Pleitewelle vorgeschlagen, auch Unternehmen in die Hartz-IV-Regelungen einzubeziehen. Firmen, die zu wenig Gewinn machen, sollen vom Staat einen Zuschuss erhalten. Eine solche Form der negativen Gewinnsteuer müsste sich an der Umlaufrendite langfristiger Bundeswertpapiere orientieren, damit potenzielle Gründer ihr Geld investieren, statt es am Kapitalmarkt anzulegen. Um den Arbeitsmarkteffekt zu erhöhen, sollten die Anreize für die Unternehmer progressiv ausgestaltet werden: Der staatlich garantierte Gewinn sollte umso höher sein, je größer die Zahl der Beschäftigten im Inland ist. Das IW schlägt daher vor, den Gewinn einer Firma, die bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigt, auf 0,5 Prozentpunkte oberhalb der Umlaufrendite festverzinslicher Bundeswertpapiere anzuheben. Dieser Garantiegewinn könnte bei 10 Mitarbeitern auf 1 Prozentpunkt, bei 20 Mitarbeitern auf 2 Punkte und darüber hinaus auf 2,5 Prozentpunkte aufgestockt werden.
Der Zuschuss könnte somit nach der einfachen Formel Zuschuss ist gleich Eigenkapital mal Umlaufrendite mal (1 plus Beschäftigungszuschlag) minus selbst erwirtschafteter Gewinn errechnet werden. Die neue Formel dürfte nicht nur für mehr Beschäftigung sorgen. Sie wird auch die Sozialabgaben im Zaum halten. Denn höhere Sozialbeiträge sind für die Firmen kostenneutral, weil der Staat einspringt, indem er den Zuschuss erhöht. Insofern hat dieser künftig auch ein Interesse daran, die Sozialabgaben nicht ins Kraut schießen zu lassen bzw. sie zu senken. Das IW schlägt vor, die Formel zum 1. April 2006 in Kraft treten zu lassen.
Gesprächspartner im IW: Ralph Brügelmann, Telefon: (0 30) 2 78 77-1 02
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