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Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige - Einladung zum Missbrauch

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Köln (ots)

Einem noch von Rot-Grün beschlossenen Gesetz zufolge werden 
Selbstständige seit Februar 2006 unter bestimmten Voraussetzungen in 
die Arbeitslosenversicherung aufgenommen. Die neue Regelung bringt 
allerdings ein ökonomisch nicht zu rechtfertigendes Missverhältnis 
zwischen geringen Beiträgen und großzügigen Leistungen mit sich. Denn
für den pauschal auf dem niedrigen Niveau von 39,81 Euro 
festgesetzten Beitrag erhält etwa ein selbstständiger Akademiker, je 
nach Familienstand, im Bedarfsfall bis zu 1.364 Euro im Monat. Wie 
preisgünstig er diese Leistung erwirbt, zeigt ein Vergleich mit einem
normalen Arbeitnehmer. Soll dieser das Recht auf ein ebenso hohes 
Arbeitslosengeld haben, müssen für ihn monatlich stolze 191 Euro als 
Beitrag eingezahlt werden - bei einem Eigenanteil von immerhin 96 
Euro. Die Selbstständigen werden somit in der 
Arbeitslosenversicherung mit bis zu 151 Euro von den abhängig 
Beschäftigten subventioniert.
Vor allem aber lädt das rot-grüne Konstrukt förmlich zum Missbrauch 
ein. Denn es bietet einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
die Möglichkeit, sich auf gut Glück selbstständig zu machen und bei 
ausbleibenden Aufträgen ohne Prüfung auf Bedürftigkeit das 
Arbeitslosengeld zu kassieren. Im Extremfall könnte ein 
Selbstständiger zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung 
einzahlen und sich dann mit deren Leistungen einen bis zu 
sechsmonatigen Urlaub gönnen.
Gesprächspartner im IW: Holger Schäfer, Telefon: 030 27877-124

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