Kartellamt stellt Verfahren gegen Ströer ein
Kauf der Deutschen Eisenbahn-Rekame war nicht anmelde- und kontrollpflichtig
Köln (ots)
Das Bundeskartellamt hat das im Dezember letzten Jahres eingeleitete Entflechtungsverfahren gegen die Ströer Out-of-Home Media AG eingestellt. Nach Prüfung kam das Kartellamt zum Schluss, dass der Kauf der Deutschen Eisenbahn-Reklame zum Zeitpunkt der Übernahme nicht anmelde- und kontrollpflichtig war. Denn die Umsatzschwelle von 500 Millionen Euro für Fusionskontrollverfahren wurde nicht erreicht.
Die Ströer Gruppe ist Spezialist für alle Werbeformen, die außer Haus zum Einsatz kommen - vom klassischen Plakat über Werbung auf Wartehallen und öffentlichen Verkehrsmitteln bis hin zu elektronischen Medien. Die Gruppe vermarktet in 12 Ländern rund 250.000 Werbeflächen. In Deutschland ist der Konzern mit 220.000 Werbeflächen größter Anbieter von Außenwerbung sowie mit rund 20.000 installierten Stadtmöbeln und entsprechenden Verträgen mit über 145 Kommunen größter Anbieter von Stadtmöblierung; in der Türkei ist Ströer gemeinsam mit seinem Joint-Venture-Partner Akademi Reklam führender Anbieter; in Polen ist Ströer Nummer zwei. Mit mehrfach ausgezeichneten Design-Produkten setzt das Unternehmen Maßstäbe bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes. Mehr dazu unter www.stroeer.de.
Jörg Lammers Leiter Unternehmenskommunikation Tel.: 02236/9645-246 E-Mail: jlammers@stroeer.de
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