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Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG

EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Einberufung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz, FN 102999w (die "Gesellschaft")
Homepage: www.sbo.at

E I N L A D U N G

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
Donnerstag dem 27. April 2017 um 10 Uhr
in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2, (,,Stadthalle"), stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

mit folgender Tagesordnung:
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und
Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß
IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlages des
Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2016 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2016.

2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2016 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2016.

4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2016.

5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017.

6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13
Absatz 4 der Satzung.

7) Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.

8) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14 Absatz 3
(Hauptversammlung- Einberufung-Fernteilnahme)

Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von
Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des
10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem
Anteilsbesitz am 17. April 2017, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist
und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft in
Schriftform spätestens am 24. April 2017 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

per Post: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60,

per E-Mail:  anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (als elektronisches Dokument im
Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gem. § 4 Abs. 1 SVG)

per SWIFT: GIBAATWGGMS

Message Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
enthalten und sich auf den genannten Nachweisstichtag zu beziehen.
Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Sprache
entgegengenommen.

Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG):
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen
(§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er
vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des
Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der
Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG
erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls der Textform. Die Vollmacht bzw
deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden. Vollmachten können bis spätestens 26. April 2017, 16.00 Uhr per Post an
die Gesellschaft, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500
65) oder per E-Mail:  anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden.
Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die
Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf der Homepage
(www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte
Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Ein Vollmachtsformular wird
auf Verlangen auch per Post zugesandt.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt
es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG):
Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des
Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu, schriftlich zu
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das
Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der
Hauptversammlung, sohin spätestens am 6. April 2017, an der Adresse 2630
Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.

Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins von Hundert
des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht zu, der Gesellschaft zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung zu
übermitteln und zu verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich,
wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung,
sohin spätestens am 18. April 2017, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2,
oder per Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG).

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten
Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und
119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sbo.at) zugänglich.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z
9 AktG):

Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft
EUR 16.000.000,-- beträgt und in 16.000.000 auf Inhaber lautende
Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
(Stichtag 28. März 2017) 52.597 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß §
65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung (Stichtag 28. März 2017) 15.947.403.

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 6. April 2017 auf der
Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor Relations/Hauptversammlung)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

- Jahresabschluss gemäß UGB zum 31. Dezember 2016 samt Anhang und Lagebericht;
- Corporate Governance-Bericht;
- Konzernabschluss gemäß IFRS zum 31. Dezember 2016 samt Konzernanhang und -
lagebericht;
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes (Tagesordnungspunkt 2);
- Bericht des Aufsichtsrates;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8;
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2
AktG.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb
aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder Führerschein)
zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der
Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.

Ternitz, im März 2017

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Andreas Böcskör, Head of Investor Relations
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2
Tel: +43 2630/315 DW 252, Fax: DW 101
E-Mail:  a.boecskoer@sbo.co.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
             Hauptstrasse 2
             A-2630 Ternitz
Telefon:     02630/315110
FAX:         02630/315101
Email:        sboe@sbo.co.at
WWW:         http://www.sbo.at
Branche:     Öl und Gas Exploration
ISIN:        AT0000946652
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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