Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 25.03.2020 SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft Ternitz FN 102999 w, ISIN AT0000946652 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! Aufgrund der zuletzt von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung von COVID-19, wissen wir am heutigen Tag noch nicht, ob wir die Hauptversammlung am 23. April 2020 abhalten können. Gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-GesG wurde das Bundesministerium für Justiz ermächtigt, durch Verordnung nähere Regelungen auch für die Abhaltung von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften zu treffen. Am heutigen Tag ist uns diese Verordnung gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-GesG nicht bekannt. Der Vorstand hofft, am 23. April 2020, wie im Finanzkalender angekündigt, die ordentliche Hauptversammlung durchführen zu können. Bitte beachten Sie, dass Gäste aus heutiger Sicht nicht zugelassen werden können. Von einem Buffet im Anschluss an die Veranstaltung wird Abstand genommen. In jedem Fall empfehlen wir den Aktionärinnen und Aktionären der SCHOELLER- BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT AG schon heute anstelle einer persönlichen Teilnahme in der Hauptversammlung der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin Oberhammer Rechtsanwälte GmbH eine weisungsgebundene Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Diesbezüglich verweisen wir auf die detaillierten Informationen in Abschnitt IV dieser Einberufung. Der Vorstand der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT AG behält sich jedoch ausdrücklich vor, die Hauptversammlung auch kurzfristig abzusagen, sollte dies aufgrund der Vorgaben der Behörden angebracht sein. Der Vorstand Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 23. April 2020, um 10:00 Uhr, in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2 ("Stadthalle"). I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß IFRS samt Konzernanhang und Konzernlagebericht samt nichtfinanzieller Erklärung, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, jeweils zum 31. Dezember 2019 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinnes 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands 7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats 8. Beschlussfassung über i) die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG, ii) die Ermächtigung des Vorstands, erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG einzuziehen und dadurch das Grundkapital der Gesellschaft herabzusetzen, iii) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Absatz 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu beschließen, dies auch unter Ausschluss des gesetzlichen Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre, iv) all dies (Punkt i) bis iii) unter Widerruf der in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. April 2018 zum 8. Punkt der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung des Vorstands II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. April 2020 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/ hauptversammlung [http://www.sbo.at/hauptversammlung] zugänglich: * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht einschließlich nichtfinanzieller Erklärung, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8, * Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft * Vergütungspolitik für Aufsichtsratsmitglieder der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft * Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 AktG zu TOP 8 - Veräußerung eigener Aktien durch die Gesellschaft, - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung. III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 13. April 2020 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 20. April 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss. (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 14 Abs 3 genügen lässt Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 65 Per E-Mail anmeldung.sbo@hauptversammlung.at [anmeldung.sbo@hauptversammlung.at] (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben) Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000946652, * Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13. April 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben. SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 65 Per E-Mail anmeldung.sbo@hauptversammlung.at [anmeldung.sbo@hauptversammlung.at] (Vollmachten bitte im Format PDF) Die Vollmachten müssen spätestens bis 22. April 2020, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung [http:// www.sbo.at/hauptversammlung] abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen pro Depotbestätigung maximal eine Person (ein Aktionär oder ein Bevollmächtigter) zugelassen werden kann. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Insbesondere vor dem Hintergrund der derzeit bestehenden COVID-19-Maßnahmen steht den Aktionären als besonderes Service ein Rechtsanwalt der Kanzlei Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, Karlsplatz 3/1, 1010 Wien als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung.: hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung [http://www.sbo.at/ hauptversammlung] ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, Telefon +43 1 5033000, Telefax +43 1 5033000 33, oder E- Mail-Adresse stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at [stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at]. Auf diese Weise können dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter auch Fragen übermittelt werden, die dieser in der Hauptversammlung im Rahmen des Auskunftsrechts der Aktionäre an die Gesellschaft richten wird. V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 2. April 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, z.H. Frau Manuela Scheiber, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. April 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)2630 315501oder an 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, z.H. Frau Manuela Scheiber, oder per E-Mail an m.scheiber@sbo.co.at [m.scheiber@sbo.co.at] zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, z.H. Frau Manuela Scheiber, oder per E-Mail anm.scheiber@sbo.co.at [m.scheiber@sbo.co.at] übermittelt werden. 4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. 5. Information auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.sbo.at/hauptversammlung [http://www.sbo.at/hauptversammlung] zugänglich. 6. Information zum Datenschutz der Aktionäre SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Vorbereitung, Durchführung, Nachbearbeitung sowie für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO. Für die Verarbeitung ist die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung und dem Dividenden-Clearing externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken, Zählservice und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse compliance@sbo.co.at [compliance@sbo.co.at] oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft Group Compliance Management 2630 Ternitz, Hauptstraße 2 Tel: +43 2630 315 - 0 Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz- Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft www.sbo.at/privacypolicy [http://www.sbo.at/privacypolicy] zu finden. VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,-- und ist zerlegt in 16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,--. Die Gesellschaft hält 44.697 eigene Aktien zum Stichtag 20. März 2020. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.955.303. Ternitz, im März 2020. Der Vorstand Rückfragehinweis: Andreas Böcskör, Head of Investor Relations Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2 Tel: +43 2630 315 DW 252, Fax: DW 101 E-Mail: a.boecskoer@sbo.co.at Ildiko Füredi-Kolarik Metrum Communications GmbH Tel: +43 1 504 69 87 DW 351 E-Mail: i.fueredi@metrum.at Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG Hauptstrasse 2 A-2630 Ternitz Telefon: 02630/315110 FAX: 02630/315101 Email: sboe@sbo.co.at WWW: http://www.sbo.at ISIN: AT0000946652 Indizes: ATX, WBI Börsen: Wien Sprache: Deutsch
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