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Mindestmengen für komplizierte Operationen: AOK Sachsen-Anhalt aktualisiert Online-Übersicht

Mindestmengen für komplizierte Operationen: AOK Sachsen-Anhalt aktualisiert Online-Übersicht
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Die AOK Sachsen-Anhalt hat ihre neue Mindestmengen-Transparenzkarte veröffentlicht. Diese bietet einen Überblick über Kliniken, die Eingriffe durchführen dürfen, für die eine gesetzliche Mindestmenge gilt. Dabei handelt es sich meistens um OPs, die ein besonders hohes Risiko für Patientinnen und Patienten haben. Insgesamt dürfen 30 Kliniken in Sachsen-Anhalt im kommenden Jahr sogenannten Mindestmengen-relevante OPs und Behandlungen durchführen.

Magdeburg, 6. November 2024 - Mindestmengen regeln, dass komplizierte Operationen und Behandlungen nur an Krankenhäusern durchgeführt werden, welche die nötige Routine und Erfahrung haben. Sie dienen damit vor allem der Patientensicherheit. „Dank der Transparenzkarte der AOK können sich alle Interessierten die Standorte anzeigen lassen, an denen Mindestmengen-relevante Operationen durchgeführt werden. Zudem sieht man hier die Zahl der tatsächlich durchgeführten OPs an jedem einzelnen Krankenhaus“, sagt Dagmar Garlin, Fachbereichsleiterin strategisches Krankenhaus- und Verhandlungsmanagement bei der AOK Sachsen-Anhalt.

Anhebung von Mindestmengen führt zu mehr Konzentration

Die Mindestmengen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Dieser hat erst in diesem Jahr für einige Eingriffe die Mindestmengen angehoben, wodurch weniger Kliniken im Land diese OPs durchführen dürfen.

So wurde beispielsweise die Mindestmenge für die Behandlung von Brustkrebs von 50 auf 100 Fälle pro Jahr erhöht. Das führt unter anderem dazu, dass nur noch 11 statt bisher 16 Kliniken in Sachsen-Anhalt diesen Eingriff durchführen dürfen. „Die Konzentration der Krebsversorgung auf weniger Krankenhaus-Standorte mit höheren Fallzahlen ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Denn es ist wissenschaftlich belegt, dass Mindest-Fallzahlen zu mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, weniger Komplikationen und niedrigeren Sterblichkeitsraten führen.“

Ein weiteres Beispiel: Auch bei der Behandlung der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) steigt die Mindestmenge im nächsten Jahr von 15 auf 20 Fälle pro Jahr, wodurch in Sachsen-Anhalt 11 statt bisher 14 Kliniken diese OP durchführen dürfen.

Transparenzkarte verzeichnet für 2025 bundesweit 1.054 Krankenhaus-Standorte

Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine OP-Erlaubnis für das Folgejahr erteilen.

Die darauf basierende „Mindestmengen-Transparenzkarte“ wird von der AOK für alle Bundesländer herausgegeben. Bundesweit verzeichnet die Mindestmengen-Transparenzkarte 1.054 Krankenhaus-Standorte, die 2025 Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchführen dürfen. In Sachsen-Anhalt sind es 30 Kliniken.

Die Informationen aus der Mindestmengen-Transparenzkarte fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzerinnen und Nutzern dort nach Eingabe einer relevanten Behandlung in der Krankenhaussuche an-gezeigt. Zur Krankenhaussuche geht es unter www.deine-gesundheitswelt.de/krankenhaussuche

AOK fordert weitere Konzentration komplexer Leistungen

Die AOK erneuerte aus Anlass der Veröffentlichung die Forderung, dass der Gesetzgeber die Konzentration komplexer Leistungen weiter vorantreiben sollte. „Wir setzen hier neben dem Instrument der Mindestmengen auch auf positiven Auswirkungen der anstehenden Krankenhausreform, die den Prozess der qualitätsorientierten Konzentration dieser Leistungen hoffentlich beschleunigen wird – damit sich Patientinnen und Patienten überall darauf verlassen können, dass sie eine optimale Versorgung erhalten“, so Garlin.

Hinweis für die Redaktionen:

Zu den Daten der Mindestmengen-Transparenzkarte geht es unter www.aok.de/pp/mindestmengen.

Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gelten 2025 für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (40), komplexe Operationen an der Speiseröhre (26) und an der Bauspeicheldrüse (20), die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (25), Brustkrebs-Operationen (100) sowie für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs (75 Fälle). Bereits entschieden wurde zudem, dass 2026 für Herztransplantationen eine Fallzahl von 10 Transplantationen pro Jahr zu erfüllen ist.

Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss über die Einführung von zusätzlichen Mindestmengen für Darmkrebs-Operationen, Major-Leberresektionen sowie zur Chirurgie bei Magenkarzinomen und bei Karzinomen des gastroösophagealen Übergangs. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke beraten.

AOK Sachsen-Anhalt
Anna Mahler
Pressesprecherin
Tel. 0391/2878-44426 
presse@san.aok.de
deine-gesundheitswelt.de

Die AOK Sachsen-Anhalt betreut rund 835.000 Versicherte und 50.000 Arbeitgeber in 44 Kundencentern. Mit einem Marktanteil von 41 Prozent ist sie die größte regionale Krankenkasse in Sachsen-Anhalt.

Weiteres Material zum Download

Dokument:  PM AOK Sachsen-Anhal~renzkarte 2025.docx