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Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten in Thüringen in Kraft getreten

Kassel (ots)

Nach Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen,
Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem 29. 
Februar 2008 auch in Thüringen die Pflicht zur Installation von 
Rauchwarnmeldern für Neubauwohnungen. Der Thüringer Landtag hatte 
kürzlich eine dahingehende Änderung der Landesbauordnung 
verabschiedet.
Der bvbf - Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. begrüßt den
ersten Schritt. "Rauchmelder ebenso wie Feuerlöscher stärken 
nachhaltig den vorbeugenden Brandschutz in Privathaushalten", so der 
Geschäftsführer des bvbf, Carsten Wege. "Generell müssen Schlafräume,
Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens 
je einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Das sollte eigentlich 
für jeden Haus- und Wohnungsbesitzer selbstverständlich sein, da es 
hierbei schließlich um den Schutz menschlichen Lebens geht."
Akute Vergiftungsgefahr: Rauchgase sind gefährlicher als Flammen
Mehr als 200.000 Brände fordern in Deutschland Jahr für Jahr rund 
600 Menschenleben und eine vielfach höhere Zahl an Verletzten. Die 
allermeisten von ihnen - etwa 95 Prozent - fallen aber nicht den 
Flammen, sondern giftigen Rauchgasen zum Opfer. Das Tragische daran: 
Knapp 70 Prozent der Opfer werden nachts im Schlaf überrascht. Rauch 
verbreitet sich lautlos und viel schneller als das Feuer selbst. Er 
vernebelt Fluchtwege, versperrt die Sicht und betäubt die Betroffenen
in kürzester Zeit. Schon einige wenige Atemzüge, durch die das 
hochgiftige Kohlenmonoxid (CO) in die Lunge gelangt, sind tödlich.
Moderne Rauchmelder, die als batteriebetriebene Geräte unabhängig 
von der Stromversorgung funktionieren, erkennen selbst feinste 
Rauchpartikel und lösen dann einen schrillen Alarmton aus. Speziell 
für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden zudem Modelle 
angeboten, die über optische Signale vor Feuer und Rauch warnen. 
Darüber hinaus empfiehlt sich die Installation einer 
Funk-Alarmeinheit, die die Bewohner im ganzen Haus warnt. Auf diese 
Weise können mehrere Wohnungen oder benachbarte Häuser miteinander 
vernetzt und somit gleichzeitig die Nachbarn alarmiert werden.
Nähere Informationen zum vorbeugenden Brandschutz im Haushalt sind
auf der Internetseite des bvbf unter www.bvbf-brandschutz.de 
abrufbar.

Pressekontakt:

bvbf - Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: 0561 - 288 64 0
Fax: 0561 - 288 64 29
Internet: www.bvbf-brandschutz.de
Email: info@bvbf-brandschutz.de

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