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Erhöhte Sicherheit: Weitreichende Rauchmelder-Pflicht in Berlin und Brandenburg
Kassel (ots)
Nicht nur jede Wohnung, sondern auch jeder einzelne Wohnraum soll mit den Alarm gebenden "Lebensrettern" ausgestattet werden
Berlin und Brandenburg sind zwei der letzten Bundesländer, die in ihren Bauordnungen eine Rauchmelder-Pflicht verankert haben. Einzig unrühmliche Ausnahme bleibt Sachsen, wo eine allgemeine Regelung immer noch aussteht. In der Bundeshauptstadt und in Brandenburg geht man noch einen Schritt weiter als anderswo: Nicht nur Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, sondern alle Wohnräume sollen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Seit Juli 2016 gilt das für alle Neubauten bereits in Brandenburg und ab Januar 2017 auch in Berlin; bis Ende 2020 sind zudem bestehende Gebäude nachzurüsten.
"Wir fordern seit Jahren, dass nicht nur jede Wohnung, sondern auch jeder einzelne Wohnraum mit Rauchmeldern bestückt werden sollte", kommentiert Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf, die Neuregelung. "Hier sind die beiden Bundesländer Vorreiter und Vorbild zugleich. Grundsätzlich ist eine solche Ausgestaltung zu empfehlen. Immer noch gibt es in Deutschland pro Jahr rund 400 Brandopfer zu beklagen, wobei die meisten davon durch giftige Rauchgase ums Leben kommen. Hier ist also der Gesetzgeber gefragt eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen."
Unerkannte Gefahr Rauchgas: Im Schlaf ist der Geruchssinn ausgeschaltet
Insbesondere im Schlaf ist die Gefahr sehr groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil dann der Geruchssinn des Menschen ausgeschaltet ist. Die kleinen "Lebensretter" warnen daher durch einen nicht zu überhörenden schrillen Alarmton, damit sich die Bewohner, rechtzeitig geweckt, noch in Sicherheit bringen, die Feuerwehr verständigen und einen Löschversuch unternehmen können.
Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben Rauchmeldern und Feuerlöschern und deren fachgerechter Montage und Wartung auch eine umfassende Beratung zum vorbeugenden Brandschutz bieten. Lokale Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.
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