coop eG und REWE Group zum Fusionskontroll-Verfahren: "Rechtliche Bewertung des Bundeskartellamtes ist zu respektieren."
Kiel/Köln (ots)
Die REWE Markt GmbH beabsichtigt, mindestens 55% der Anteile an den neuen Gesellschaften Supermärkte Nord Vertriebs GmbH & Co. KG und Supermärkte Nord Vertriebs GmbH zu erwerben. In diese wird die Kieler coop eG ihr gesamtes Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft einschließlich dem Großhandelsgeschäft mit den selbständigen Einzelhändlern und ihr Baumarktgeschäft sowie weitere Geschäftstätigkeiten und Vermögensgegenstände ausgliedern.
Das Bundeskartellamt hat den Antragstellern im Zuge der Fusionskontrolle am heutigen Tag einen sog. "Entwurf einer Verfügung zur Gewährung rechtlichen Gehörs" zugestellt. In diesem stellt das Bundeskartellamt eine Zusammenfassung seiner rechtlichen Erwägungen dar. Darin wird deutlich, dass das Bundeskartellamt das geplante Vorhaben unter Auflagen genehmigen würde, insbesondere unter der Auflage einer Abschmelzung des Ziel-Unternehmensumsatzes in einer Größenordnung im einstelligen Prozentbereich.
Dazu erklärt die Pressesprecherin der coop eG, Rebecca Schulz: "Wir freuen uns über die positiven Signale vom Bundeskartellamt. Unsere Einschätzung, dass es zu einer Genehmigung mit geringen Auflagen kommen wird, ist damit bestätigt. Wir werden die Erläuterungen des BKartA dennoch sehr detailliert prüfen und unsere Position in Bezug auf einen ggf. ungerechtfertigten Ansatz des Amtes gerne sachlich begründen. Jeder Standort und damit jeder Mitarbeiter ist für uns ein hohes Gut das es in der genossenschaftlichen Verpflichtung der coop zu schützen gilt."
REWE Group-Konzernsprecher Martin Brüning sagte: "Rewe prüft die rechtliche Bewertung des Bundeskartellamtes eingehend. Die Auffassung des Amtes, dass eine Genehmigung des Zusammenschlusses nur unter Auflagen möglich sei, teilen wir nicht, haben dies aber zu respektieren und halten eine Zusagenlösung für kurzfristig realisierbar."
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