Mehr Effizienz und Solidarität wagen
Kolpingwerk Deutschland zeigt sich enttäuscht von der Höhe des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Köln (ots)
Die Bundesregierung hat über den künftigen einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entschieden. "Bei aller auch vom Kolpingwerk Deutschland geteilten Kritik am Verfahren der Festsetzung des Beitragssatzes im Kabinett statt in den durch die Versicherten legitimierten Organen der Selbstverwaltung ist festzustellen, dass ein einheitlicher Beitragssatz und die Aufteilung der Beitragsmittel über den Gesundheitsfonds mehr Gerechtigkeit im Wettbewerb der Kassen mit sich bringen", betonte Kolping-Bundesvorstandsmitglied Ulrich Benedix. "Gesetzliche Krankenkassen mit vielen gut verdienenden Mitgliedern haben nicht weiter einen Vorteil durch höhere Einnahmen, die nicht mit höheren Ausgaben einhergehen. Zugleich werden Kassen mit weniger vermögenden Mitgliedern nicht automatisch durch geringere Einnahmen benachteiligt", unterstrich Benedix die Vorteile der Neuregelung. Damit würden die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Kassen nicht eingeebnet, es bleibe Raum für Wettbewerb. "Unter den neuen Rahmenbedingungen gilt mehr als bisher: die gesetzliche Krankenversicherung versichert Menschen, nicht Einkommen."
Da für das Kolpingwerk Deutschland eine Entlastung des Faktors Arbeit zu den maßgeblichen Kriterien für eine gelingende Gesundheitsreform gehöre, stelle die Höhe des künftigen Beitragssatzes eine Enttäuschung dar, ergänzte Benedix. "So kann durch die gleichzeitige Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung nur eine gewisse Anpassung, aber keine Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht werden." Der Trend steigender Sozialabgaben werde so nicht durchbrochen. "Für den Kassenwettbewerb und die gesundheitsökonomische Wirksamkeit wäre ein niedrigerer Beitragssatz unter Inkaufnahme entsprechend höherer Zusatzbeiträge einiger gesetzlicher Krankenkassen hilfreicher gewesen", stellte Ulrich Benedix fest.
Auch vor dem Hintergrund der politisch gewollten Verhinderung einer baldigen Erhebung von Zusatzbeiträgen hätte noch Spielraum für einen niedrigeren Beitragssatz bestanden. "Bei gleich bleibender Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlich Krankenversicherten sollte nicht nur das jeweilige Einkommen aus Erwerbsarbeit als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, sondern auch alle weiteren positiven Einkünfte (also z.B. auch Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen)", forderte Benedix. Leitend für eine gerechte Finanzierung der GKV müsse die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Versicherten sein. Bei einer Ausweitung der Bemessungsgrundlage und gleichzeitiger Beibehaltung der Beitragsbemessungsgrenze würde der Anteil der auf Erwerbseinkommen zu zahlenden GKV-Beiträge sinken, sodass der Faktor Erwerbsarbeit - auf der Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite - eine Entlastung zu erwarten hätte. Die Beitragsbemessung nach dem Prinzip der Bürgerversicherung erscheint für das Kolpingwerk umso naheliegender, da weitere Einkunftsarten in der Krankenversicherung von Rentnerinnen und Rentnern bereits heute beitragspflichtig sind.
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