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Kolpingwerk Deutschland achtet das Selbstbestimmungsrecht und lehnt organisierte Sterbehilfe ab

Köln (ots)

Der Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland wendet sich gegen jede Form organisierter und kommerzieller Sterbehilfe. Die unantastbare Würde des Menschen und der notwendige Schutz Schwerkranker vor Fremdbestimmung machen nach Ansicht des katholischen Sozialverbandes eine solche Ablehnung notwendig.

Sterbehilfe sei keine Privatsache. "Wer es unterlässt, sein Selbstbestimmungsrecht rechtzeitig auszuüben, bringt möglicherweise durch das Verlangen einer Sterbehilfe andere Menschen in eine unzumutbare Situation", betont das Kolpingwerk. Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige dürften nicht in Gewissenskonflikte gebracht werden. Organisierte Sterbehilfe wirkt sich nach Ansicht des Kolpingwerkes belastend auf die Schwachen der Gesellschaft aus: auf schwerkranke Menschen, die der Fürsorge und Zuwendung bedürfen, und die vor der Möglichkeit geschützt werden müssen, sich selbst schnell das Ende zu bereiten, damit sie anderen Menschen nicht zur Last fallen.

Viele Menschen befürchten eine mögliche Hilflosigkeit im hohen Alter, besonders bei einer schweren Krankheit. Sie sehen dies als eine Bedrohung an, für die sie einen Ausweg suchen. Nach Ansicht des Kolpingwerkes Deutschland sind weder Suizid noch aktive Sterbehilfe eine Lösung. "Die zuletzt vor drei Jahren veränderte Richtlinie der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung hat hier Klarheit geschaffen", betont das Kolpingwerk. Gleichrangige Aufgabe des Arztes ist es demnach, unter Achtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen.

Die Ärzteschaft betont selbst, dass es Situationen gibt, in denen Therapieverfahren nicht mehr angezeigt sind, sondern eine palliativmedizinische Versorgung in den Vordergrund tritt. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist dagegen keine ärztliche Aufgabe.

Auch bei Patienten, die sich noch nicht im Sterben befinden, aber nach ärztlicher Erkenntnis aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit sterben werden, ist gemäß der ärztlichen Richtlinie eine Änderung des Behandlungszieles geboten, wenn lebenserhaltende Maßnahmen Leiden nur verlängern oder die Änderung des Behandlungsziels dem Willen des Patienten entspricht. An die Stelle von Lebensverlängerung und Lebenserhaltung tritt dann die palliativmedizinische Versorgung einschließlich pflegerischer Maßnahmen.

Zur Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes als Patient ist es nach Auffassung des Kolpingwerkes unerlässlich, die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören Willensbekundungen gegenüber den Vertrauenspersonen über Behandlungswünsche im Krankheitsfall sowie rechtliche Regelungen durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Pressekontakt:

Kolpingwerk Deutschland
Martin Grünewald
Pressesprecher (kommiss.)
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-220
Mobil: 0170-8003971
E-Mail: martin.gruenewald@kolping.de
Homepage: www.kolping.de

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