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Für ein Sterben in Würde!

Kolpingwerk Deutschland zur Ökumenischen Woche für das Leben 2019

Kolpingwerk Deutschland - Pressemitteilung

Für ein Sterben in Würde!

Kolpingwerk Deutschland zur Ökumenischen Woche für das Leben 2019

Köln - 02.05.2019

Die Ökumenische Woche für das Leben findet in diesem Jahr vom 4. bis zum 11. Mai 2019 statt. Sie will die Ursachen von Depression und Todeswünschen thematisieren und steht unter dem Titel "Leben schützen. Menschen begleiten. Suizide verhindern." Suizidprävention und die vielfältigen Beratungsangebote der Kirchen stehen dabei im Mittelpunkt.

Für das Kolpingwerk Deutschland steht fest, dass organisierte und kommerzielle Suizid-Beihilfe keinen Platz in unserer Gesellschaft haben dürfen. Stattdessen steht die unantastbare Würde des Menschen im Mittelpunkt. Die vollständige Erklärung kann am Ende dieser Pressemeldung im Wortlaut nachgelesen werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat in einem Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschrieben, dass es nicht Aufgabe des Staates sein könne, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen. Er bittet in seinem Schreiben ausdrücklich darum, entsprechende Anträge zu versagen. Im Zeitraum März 2017 bis April 2018 waren beim BfArM 104 Anträge eingegangen, die Menschen gestellt hatten, um Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung erwerben zu dürfen. Keiner dieser Anträge wurde bewilligt und keiner abgelehnt.

In diesem Punkt steht der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland ausdrücklich hinter der Forderung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Suizid-Beihilfe darf nicht durch Verwaltungsakte zur Normalität werden. In diesem Zusammenhang warnt der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland davor, dass die vom Bundesverwaltungsgericht definierte "extreme Notlage" in der Praxis zum Normalfall wird. Die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland hat einen hohen Stellenwert für viele schwerstkranke Menschen und ihre Familien. Durch die gute palliativmedizinische Versorgung ist in fast allen Fällen eine Minderung des Leids möglich. Der Wunsch der Betroffenen nach einer Suizid-Beihilfe zur Beendigung körperlicher Leiden wird somit nicht selten obsolet.

Das Kolpingwerk begrüßt, dass im Koalitionsvertrag der großen Koalition festgehalten ist, dass die Hospiz- und Palliativversorgung weiter gestärkt werden soll und weist darauf hin, dass Umsetzung und Auswirkungen des Hospiz- und Palliativgesetzes (2015) zu evaluieren sind. Der Bundesvorstand sieht keine Notwendigkeit zur Anpassung der Rechtslage. Das starke Signal, welches der Bundestag im Jahr 2015 mit dem "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" gegeben hat, ist auch aktuell von hoher Bedeutung.

In unserer Gesellschaft darf der Umgang mit Schwerstkranken kein randständiges Thema sein. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, Strukturen zu schaffen und Ressourcen bereit zu stellen, die dabei helfen, Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Dabei dürfen nicht nur die Hospize, sondern muss auch die Situation in Pflegeheimen und Krankenhäusern in den Blick genommen werden.

Pressestelle

Kolpingwerk Deutschland

Georg Wahl, Stellvertretender Pressesprecher

St-Apern-Str. 32, 50667 Köln

Tel. 0221-20701-112

E-Mail: georg.wahl@kolping.de, www.kolping.de

Erklärung des Bundesvorstandes des Kolpingwerkes Deutschland:

Für ein Sterben im Würde

Kolpingwerk Deutschland zur Ökumenischen Woche für das Leben 2019

Die Würde des Menschen ist unantastbar - dieser Grundsatz ist fundamental für ein humanes Zusammenleben. Er muss sich gerade dann bewähren, wenn Menschen aufgrund von Krankheit oder Alter auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Die Ökumenische Woche für das Leben findet in diesem Jahr vom 04. bis zum 11. Mai 2019 statt. Sie will die Ursachen von Depression und Todeswünschen thematisieren und steht unter dem Titel "Leben schützen. Menschen begleiten. Suizide verhindern." Suizidprävention und die vielfältigen Beratungsangebote der Kirchen stehen dabei im Mittelpunkt.

Wir nehmen die Ökumenischen Woche für das Leben zum Anlass, die notwendige Diskussion um Wünsche und Werte in der letzten Lebensphase erneut in den Mittelpunkt zu rücken. Nicht zuletzt wird diese Diskussion durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) aus dem Jahr 2017 befeuert. Es hatte über die Klage eines Witwers entschieden, dessen fast vollständig gelähmte Ehefrau unter starken Schmerzen litt und nach Versagung der Herausgabe eines todbringenden Präparates durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Dienste eines Sterbehilfevereins in der Schweiz in Anspruch nahm. Das BVerwG gab dem Kläger teilweise recht und verwies auf das grundgesetzlich verankerte Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt das eigene Leben beendet werden soll, vorausgesetzt ein freier Wille kann gebildet und danach entsprechend gehandelt werden. Somit müsse § 5 Absatz 1 Nummer 6 BtMG so ausgelegt werden, dass der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung ausnahmsweise möglich sei, wenn sich der suizidwillige Erwerber wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in extremer Notlage befinde.

Im Zeitraum März 2017 bis April 2018 waren beim BfArM 104 Anträge eingegangen, die Menschen gestellt hatten, um Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung erwerben zu dürfen. Keiner dieser Anträge wurde bewilligt und keiner abgelehnt. In der Zwischenzeit - so die Bundesregierung (Drucksache 19/2090) - waren 20 der Antragstellenden verstorben. Das BfArM muss über existenzielle Schicksale entscheiden und damit in sensible persönliche Lebensgeschichten eingreifen. Neben den praktischen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der geltenden Regelung sind jedoch auch verfassungsrechtliche Probleme zu benennen, auf die ein Gutachten von Prof. Dr. Udo di Fabio verweist.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat in einem Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit an das BfArM wie folgt Stellung bezogen: "Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen." Er bittet in seinem Schreiben ausdrücklich darum, entsprechende Anträge zu versagen.

Zur Thematik der Suizid-Beihilfe hat die Bundesversammlung 2016 des Kolpingwerkes Deutschland in einem Memorandum zum Lebensschutz wie folgt Stellung bezogen:

"Das Kolpingwerk Deutschland wendet sich gegen jede Form organisierter und kommerzieller Suizid-Beihilfe. Die unantastbare Würde des Menschen und der notwendige Schutz Schwerkranker vor Fremdbestimmung machen nach Ansicht des katholischen Sozialverbandes eine solche Ablehnung notwendig. Der Deutsche Bundestag hat mit seinem 'Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung' im November 2015 ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und für ein Sterben in Würde gesetzt."

Für das Kolpingwerk Deutschland steht fest, dass organisierte und kommerzielle Suizid-Beihilfe keinen Platz in unserer Gesellschaft haben dürfen. Stattdessen steht die unantastbare Würde des Menschen im Mittelpunkt. In diesem Punkt steht der Bundesvorstand ausdrücklich hinter der Entscheidung des Bundesgesundheitsministers. Suizid-Beihilfe darf nicht durch Verwaltungsakte zur Normalität werden. In diesem Zusammenhang warnt der Bundesvorstand davor, dass die vom BVerwG definierte "extreme Notlage" in der Praxis zum Normalfall wird. Die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland hat einen hohen Stellenwert für viele schwerstkranke Menschen und ihre Familien. Durch die gute palliativmedizinische Versorgung ist in fast allen Fällen eine Minderung des Leids möglich. Der Wunsch der Betroffenen nach einer Suizid-Beihilfe zur Beendigung körperlicher Leiden wird somit nicht selten obsolet.

Das Kolpingwerk begrüßt, dass im Koalitionsvertrag der großen Koalition festgehalten ist, dass die Hospiz- und Palliativversorgung weiter gestärkt werden soll und weist darauf hin, dass Umsetzung und Auswirkungen des Hospiz- und Palliativgesetzes (2015) zu evaluieren sind. Der Bundesvorstand sieht keine Notwendigkeit zur Anpassung der Rechtslage. Das starke Signal, welches der Bundestag im Jahr 2015 mit dem "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" gegeben hat, ist auch aktuell von hoher Bedeutung.

In unserer Gesellschaft darf der Umgang mit Schwerstkranken kein randständiges Thema sein. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, Strukturen zu schaffen und Ressourcen bereit zu stellen, die dabei helfen, Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Dabei dürfen nicht nur die Hospize, sondern muss auch die Situation in Pflegeheimen und Krankenhäusern in den Blick genommen werden.

Der Lebensschutz ist nicht allein Aufgabe des Staates und der Politik, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Kolpingsfamilien können Orte sein, um über Fragen des Lebensschutzes auch am Ende des Lebens ins Gespräch zu kommen. Sie können über die wertvolle Arbeit in Hospize informieren und diese unterstützen. Es geht darum, sich den Menschen zuzuwenden, die gerade in der letzten Phase ihres Lebens Hilfe und persönliche Nähe benötigen. Nicht wenige Kolpingsfamilien sind in diesem Bereich bereits engagiert und leisten einen wertvollen Dienst!

Hospizarbeit steht für ein ganzheitliches Konzept zur Begleitung und Betreuung schwerstkranker sterbender Menschen. Ziel ist es, die letzte Lebensphase so lebenswert wie möglich zu gestalten und ein Sterben in Würde und Geborgenheit zu ermöglichen. Die Angehörigen werden ebenfalls psychosozial unterstützt und im Trauerprozess begleitet.

Hospizarbeit wird zum einen in stationären Hospizen erbracht, zum anderen werden schwerstkranke sterbende Menschen ambulant und wohnortnah zuhause, in Pflegeheimen und Krankenhäusern oder an anderen Orten betreut und begleitet.

Palliativversorgung ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von schwerstkranken, sterbenden Menschen und ihren Familien. Dies geschieht, durch Vorbeugen und Lindern von Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen körperlicher oder psychosozialer Probleme. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die seelsorgliche Begleitung.

Im Rahmen der Ökumenischen Woche für das Leben und darüber hinaus setzen wir uns gemeinsam mit unseren Kolpingsfamilien dafür ein, die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des menschlichen Lebens in allen Phasen in den Blick zu nehmen.

Soest, den 6. April 2019

Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland

Kolpingwerk Deutschland
Georg Wahl, Stellvertretung Pressestelle
St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln
Tel. 0221-20701-112
E-Mail:  georg.wahl@kolping.de, www.kolping.de
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