Kolping fordert Anpassung der Bewertungskriterien für den Mindestlohn
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Kolping fordert Anpassung der Bewertungskriterien für den Mindestlohn
Die bisherige Lohnuntergrenze war im Hinblick auf Lebenshaltung und Rentenhöhe unzureichend. Politische „Eingriffe“ dürfen aber nicht die Regel werden. Es gilt die Tarifpartnerschaft zu stärken. Dazu müssen unter anderem die Kriterien zur Festsetzung des Mindestlohns reformiert werden.
Köln – 29.09.2022
Das Kolpingwerk Deutschland begrüßt die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Das hat der Bundesvorstand des Kolpingwerkes in einer Erklärung festgestellt. Durch die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober auf 12 Euro werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die bisherige Lohnuntergrenze bei vielen Beschäftigten nicht ausreiche, um den Lebensunterhalt gänzlich zu bestreiten, weder mit Blick auf die Lebenshaltungskosten noch im Hinblick auf eine spätere Rente. Die im Bundestag getroffene Entscheidung zur Erhöhung des Mindestlohns diene einer Stärkung des Gemeinwohls und sei daher politisch wohl begründet. Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales profitieren von der aktuellen Steigerung mehr als sechs Millionen Beschäftigte.
„Gleichwohl darf die Tarifpartnerschaft als bewährtes Instrument der Wirtschafts- und Sozialordnung in Deutschland nicht ausgehöhlt werden“, sagt Alexandra Horster, Bundessekretärin des Kolpingwerkes. Lohnpolitik solle nicht von politischer Seite gesteuert werden, sondern dem Zusammenspiel der Sozialpartner – Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite – überlassen sein. In Zukunft müsse dies auch wieder für die jährliche Anpassung des Mindestlohns gelten.
Damit die vom Gesetzgeber eingerichtete Mindestlohnkommission diesen Auftrag vollumfänglich erfüllen kann, braucht es eine Überarbeitung ihrer Bewertungskriterien, so die Forderung des katholischen Sozialverbandes. Bislang wird vorrangig die Entwicklung der Tariflöhne zugrunde gelegt. Weitere Kriterien – unter anderem steigende Lebenshaltungskosten und die Entwicklung der Produktivität – werden nicht ausreichend berücksichtigt. Das Kolpingwerk schlägt daher eine Erweiterung der Bewertungskriterien im Mindestlohngesetz vor. Dies deckt sich auch mit den Vorschlägen zur geplanten Mindestlohnrichtlinie der Europäischen Union, die einen gemeinsamen Referenzrahmen für europaweit geltende Mindestlöhne vorsieht. Neben der Lohnentwicklung sollen jeweils auch die Entwicklung von Lebenshaltungskosten und die Steigerungsraten der allgemeinen Produktivität in den Mitgliedsstaaten Berücksichtigung finden.
Das Kolpingwerk Deutschland ist ein generationsübergreifender katholischer Sozialverband mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern in 2.286 Kolpingsfamilien vor Ort, davon etwa 37.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die der Kolpingjugend angehören. Es ist Teil von Kolping International und von Kolping Europa.
Pressestelle
Kolpingwerk Deutschland Christoph Nösser, Pressesprecher St-Apern-Str. 32, 50667 Köln Tel. 0221-20701-110 E-Mail: christoph.noesser@kolping.de www.kolping.de