Kolping: Menschenwürdiges Lebensende ermöglichen
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Kolpingwerk: Menschenwürdiges Lebensende ermöglichen
Das Kolpingwerk Deutschland fordert, dass bei der gesetzlichen Regelung des assistierten Suizids dem Ausbau der palliativen Versorgung und der menschlichen Zuwendung Vorrang eingeräumt wird. Außerdem sollen professionelle Rahmenbedingungen für Psychologie, Psychotherapie und Psychiatrie geschaffen werden.
Köln – 06. Juli 2023
Bei der gesetzlichen Regelung des assistierten Suizids müssen alle staatlichen Anstrengungen auf ein erträgliches und der Menschenwürde verpflichtetes Lebensende abzielen. Das fordert der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland in einer heute veröffentlichten Erklärung. Bei allem müsse der Lebensschutz klaren Vorrang haben. Außerdem gelte es, am Lebensende den komplexen Prozess der Begleitung stärker ins Blickfeld zu rücken.
Medizinische Maßnahmen für eine dauerhafte professionelle Begleitung am Lebensende, die dem Sterben in Würde dienten, müssten eine bessere finanzielle Förderung erhalten. Konkret heiße das, so Ursula Groden-Kranich, Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland: „Es braucht einen Ausbau der palliativen Versorgung, eine neue Sensibilität für dringend benötigte menschliche Zuwendung und professionelle Rahmenbedingungen für Psychologie, Psychotherapie und Psychiatrie.“ Dazu müsse die Palliativmedizin flächendeckend gestärkt und Beratungsstrukturen aufgebaut werden, die es erlaubten, auf die Komplexität individueller Lebens- und Krankheitsgeschichten einzugehen. Dies gelte es, im Gesetzgebungsverfahren finanziell abzusichern und die Finanzierungszusagen der Bundesländer einzuholen.
Darüber hinaus warnt das Kolpingwerk Deutschland erneut vor einer drohenden Kommerzialisierung und lehnt geschäftsmäßige Formen des assistierten Suizids ab. Die Suizidassistenz dürfe weder zu einem normalen Handlungs- und Behandlungsangebot werden, noch dürften sich Menschen aufgrund eines in der Öffentlichkeit entstehenden Drucks dazu genötigt fühlen, aus dem Leben zu scheiden. Gesellschaftlich verheerend wäre, so heißt es weiter in der Erklärung, wenn Versorgungslücken in der Pflege oder die Überforderung im Gesundheitssystem dazu führten, dass Menschen keine anderen Auswege sähen.
Mit der Prioritätensetzung verbindet das Kolpingwerk gleichwohl die Erkenntnis, dass es im Einzelfall Grenzsituationen gibt, in denen einem Menschen das Recht zu sterben nicht verweigert werden sollte. Wichtig sei hierbei, dass dies nur in einem Zeitraum von drei bis zwölf Wochen nach einer Beratung durch den Arzt geschehe und sichergestellt sei, dass die Entscheidung nur aus freiem Willen getroffen werde.
Die vollständige Erklärung unter: www.kolping.de
Das Kolpingwerk Deutschland ist ein generationsübergreifender katholischer Sozialverband mit bundesweit mehr als 205.000 Mitgliedern in 2.200 Kolpingsfamilien vor Ort, davon etwa 34.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die der Kolpingjugend angehören. Es ist Teil von Kolping International und von Kolping Europa.
Pressestelle
Kolpingwerk Deutschland Christoph Nösser, Pressesprecher St-Apern-Str. 32, 50667 Köln Tel. 0221-20701-110 E-Mail: christoph.noesser@kolping.de www.kolping.de