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Kolpingwerk heißt neuen Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt gut

Köln (ots)

Meilenstein für Bürgergesellschaft
Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland begrüßt den durch
Bundestag und Bundesrat zum 1. Januar 2005 beschlossenen neuen
Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich gewählte Mandatsträger in
gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Organisationen.
Er sieht darin Dank und Anerkennung für all jene, die sich
entscheidend für das soziale Gesicht unserer Gesellschaft engagieren.
Mit diesem Meilenstein auf dem Weg zu einer Bürgergesellschaft ist
durch den Gesetzgeber nach Auffassung des Kolpingwerkes ein erster
und wichtiger Schritt in die richtige Richtung gegangen worden. 
Durch das "Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen
Schutzes bürgerschaftlich Engagierter" wird für gewählte
Ehrenamtsträger eine freiwillige Versicherungsmöglichkeit über die
Berufsgenossenschaft eröffnet. Dadurch werden persönliche Risiken bei
der Ausübung von Ehrenämtern abgesichert.
Erwerbsarbeit, Familienarbeit und ehrenamtliche Arbeit sind für
das Kolpingwerk gleichwertig. Gerade auch deshalb braucht
ehrenamtliches Engagement Strukturen, Kompetenzen und Qualifizierung.
Bundes- und Landesregierungen sind deshalb aufgefordert, besonders
die Qualifizierung ehrenamtlicher Arbeit finanziell zu fördern.
Im Kolpingwerk Deutschland engagieren sich über 25000
ehrenamtliche Leitungskräfte. Es ist mit seinen über 270000
Mitgliedern einer der größten katholischen Sozialverbände.

Pressekontakt:

Martin Grünewald, Kolpingwerk Deutschland, Pressereferat,
Tel. (0221) 20 70 1 - 195.

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