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Riester-Rente: Sieben-Punkte-Programm des vzbv soll Riester-Rente attraktiver machen - vzbv für Verfahrensvereinfachung, Flexibilität und Transparenz - Die stagnierende Verbraucherakzeptanz braucht Impulse

Berlin (ots)

03.11.2003 - Mehr Flexibilität, mehr Transparenz
und deutliche Vereinfachungen bei der staatlich geförderten
Altersvorsorge hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
gefordert. Der vzbv legte ein Sieben-Punkte-Programm vor, um die
Riester-Rente attraktiver zu machen. Der vzbv warnte dabei
eindringlich vor einem Abbau von Verbraucherschutz: "Was wir wirklich
brauchen, sind verständliche Produkte zu fairen Konditionen in einem
einfachen Verfahren", fordert Manfred Westphal, Fachbereichsleiter
Finanzdienstleistungen beim vzbv. Der Weg zur größeren Akzeptanz von
Riester-Produkten könne nur über den Abbau der komplizierten
Rahmenbedingungen führen. Riesterprodukte müssten gegenüber
herkömmlichen Altersvorsorgeprodukten konkurrenzfähig sein. Außerdem
müsste der Kreis der Förderberechtigten erheblich größer werden. Die
von der Bundesregierung vorgelegten Reformvorschläge lehnt der vzbv
als kontraproduktiv ab.
Lediglich 5,1 Millionen Riester-Verträge wurden bis Ende 2002
abgeschlossen. 3,1 Millionen davon entfallen auf private, der Rest
auf betriebliche Vorsorgeverträge. Dem stehen gut 30 Millionen
förderberechtigte Personen gegenüber. Die Bereitschaft für weitere
Riester-Abschlüsse stagniert dabei oder ist sogar rückläufig. Das
Potential scheint erschöpft zu sein. Darüber hinaus zeigt eine
Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung, dass nur jeder zweite
Verbraucher und sogar nur jeder vierte Beamte weiß, dass er
förderberechtigt ist. Neben der individuellen Unklarheit über die
Geltung der Förderung leidet die Riester-Rente unter einem
Akzeptanzproblem. Hauptgrund sind die komplizierten Verfahrensabläufe
zwischen Verbraucher, Zulagenstelle und Finanzamt. Darüber hinaus
wird die Notwendigkeit zur zusätzlichen privaten Vorsorge zwar diffus
erkannt, über die notwendige Höhe herrscht jedoch Unklarheit. Auch
bei der Entscheidung für ein konkretes Produkt ist der Verbraucher in
der Regel überfordert.
Als Vorteil der Riester-Rente bezeichnete der vzbv den erhöhten
Schutz vor Pfändung und vor Anrechnung bei der Arbeitslosen- oder
Sozialhilfe. Dies sei bei rein privaten Altersvorsorgeprodukten nicht
gegeben.
Um die Akzeptanz der Verbraucher zu stärken, reiche eine
Sensibilisierung und Aufklärung der Verbraucher allein nicht aus. Der
vzbv formuliert Eckpunkte für eine zukunftsfähige Riester-Rente, von
der sowohl die unabhängige Beratung als auch der aktive Vertrieb
profitieren würde:
1. Standardisierte Produktinformationen der Anbieter. Nur so
können die Verbraucher Angebote einfach und branchenübergreifend
vergleichen. Ein Konzept für ein einheitliches Informationsraster hat
der vzbv in Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest entwickelt.
2. Beibehaltung des Provisionssystems, wonach die Abschluss- und
Vertriebskosten auf mindestens zehn Jahre verteilt werden. Nur so
kann gewährleistet werden, dass die Verbraucher sich eine Option auf
den Wechsel in andere Altersvorsorgeverträge offen halten können.
Wenn die ersten Beitragszahlungen komplett für Provisionen
draufgehen, wird der Wechsel teuer gemacht.
3. Der gegenwärtig freiwillige und damit nicht obligatorische
Hinterbliebenenschutz ist konstruktiv und gerecht und sollte in der
Form beibehalten werden. Der Hinterbliebenen- und Invaliditätsschutz
darf keinesfalls zur Pflicht gemacht werden, um Alleinstehende nicht
zu benachteiligen.
4. Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Die Förderung
sollte erheblich ausgeweitet werden. Der Ausschluss bestimmter
Bevölkerungsgruppen (Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, nicht
freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige und Alleinerziehende
nach der Kindererziehungszeit) sowie bestehende Sonderregelungen
führen zu Unsicherheiten bei den Verbrauchern über ihre
Förderberechtigung und stellen eine unnötige Barriere für die
Inanspruchnahme der staatlichen Förderung dar.
5. Abbau der sogenannten Riester-Treppe. Der Mindesteigenbeitrag
sollte vorzeitig ab 2004 auf 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens erhöht
werden, so dass die volle Förderung bereits ab dem kommenden Jahr
gewährt werden kann.
6. Vereinfachung des Berechnungsverfahrens. Neben dem Abbau der
Riester-Treppe sollte eine weitere Vereinfachung dadurch geschaffen
werden, dass die Zulage bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags
außen vor bleibt.
7. Möglichkeit zur Nachholung von Beitragszahlungen. Unterbliebene
Zahlungen aufgrund finanzieller Engpässe, etwa durch
Arbeitslosigkeit, müssen nachgeholt werden können. Zudem müssen
Entnahmemöglichkeiten für finanzielle Notsituationen gestattet und
die Vererbbarkeit auf frei wählbare Begünstigte ausgeweitet werden.
Für weitere Informationen:
Fachtagung am Dienstag, 4. November 2003
Die Fachtagung "Riester-Rente: Top oder Flop ?" des vzbv diskutiert
Zukunftsmodelle für die private Altersvorsorge. Als Referenten sind
unter anderem Christine Scheel, die Vorsitzende des Bundestags-
Finanzausschusses und Rürup-Experte Professor Gert Wagner vom
Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) beteiligt.
Die Tagung findet statt am Dienstag, 4. November 2003, 9 Uhr 45 in
der Landesvertretung Bremen, Hiroshimastraße 24, 10785 Berlin.
Programminfos unter www.vzbv.de (in der Navigation Termine auf der
Startseite)
Hintergrundpapier zur Riester-Rente unter:
www.vzbv.de - Geld & Versicherungen - Versicherungen - Dokumente &
Positionen: "Erfahrungen mit der Riester-Rente aus der
Beratungspraxis"
ots-Originaltext: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=52346

Kontakt:

Christian Fronczak
Telefon: 030 / 25800524
Email: presse@vzbv.de

Dorothea Kleine
Referentin für Geldanlage und private Altersvorsorge, vzbv
Email: fdl@vzbv.de

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