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Werder Bremen-Presseservice: Nach neuem Urteil: Werder Bremen stellt auf "we win" um

Bremen (ots)

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat am
Mittwoch die Untersagung des Stadtamtes zur Bewerbung des 
Sportwettenanbieters "bwin" durch Werder Bremen bestätigt. "bwin" ist
seit dem 01.07.2006 Hauptsponsor des Bundesligisten. Damit wird die 
Verfügung des Stadtamtes Bremen vom 07.07.2006 wieder in Kraft 
gesetzt.
Zur Begründung führt das Oberverwaltungsgericht u. a. aus, dass 
die nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Genehmigung es nicht 
gestattet, bundesweit im Internet Sportwetten anzubieten. Werders 
Marketing-Geschäftsführer Manfred Müller zeigte sich über das Urteil 
enttäuscht: "Im Gegensatz zu Entscheidungen in anderen Bundesländern 
zu diesem Themenkomplex hat das Oberverwaltungsgericht Bremen leider 
nicht hinreichend beachtet, dass durch einen zu erwartenden Spruch 
des Europäischen Gerichtshofes schon ab November eine andere 
Situation eintreten könnte."
Werder Bremen reagierte auf das Urteil und nahm unter anderem die 
Werbung für "bwin" von seiner Homepage www.werder.de und stellte den 
Verkauf von Trikots mit dem "bwin"-Logo ein.
Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen "bwin" und Werder 
Bremen hat dieses Urteil nicht. "Sowohl Werder Bremen als auch 'bwin'
bekennen sich ausdrücklich zu ihrer geschlossenen 
Sponsoring-Vereinbarung. "Bei Champions-League-Spielen im Ausland 
werden wir weiterhin mit 'bwin' antreten. Das gilt auch für 
Bundesliga-Auswärtsspiele, dort wo es möglich ist", so Müller.
Jörg Wacker, Direktor des Werder-Partners "bwin e.K." erklärte: 
"'bwin' wird gegebenenfalls Staatshaftungsansprüche gegen das 
Bundesland Bremen geltend machen."
Wie bereits in den Bundesliga-Spielen bei Hannover 96 und Schalke 
04 wird das Team von Werder Bremen zum Heimspiel am kommenden 
Samstag, 16.09.2006, gegen den VfB Stuttgart mit dem Slogan "we win" 
auflaufen. Diese Trikots werden so schnell wie möglich auch im 
Fanshop erhältlich sein.
Da das Eilverfahren mit der Entscheidung des 
Oberverwaltungsgerichtes abgeschlossen ist, reagierte Werder Bremen 
nun mit der Einreichung der Klage zum Hauptsache-Verfahren beim 
Verwaltungsgericht Bremen.

Rückfragen bitte an:

Werder Bremen GmbH & Co KG aA
Am Weserstadion 1 c
Mediendirektor Tino Polster
tino.polster@werder.de
Telefon: 0421/43459188
Fax: 0421/43459153

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