Wort & Bild Verlagsgruppe - Gesundheitsmeldungen
Geburt mit Hindernissen: Welche Corona-Regeln gelten
Auf den Geburtsstationen gelten nach wie vor coronabedingte Einschränkungen
Was Schwangere und ihre Begleitpersonen wissen sollten
Baierbrunn (ots)
Die Wehen setzen ein, die werdende Mutter muss schleunigst ins Krankenhaus. Doch während im Alltag viele Corona-Schutzmaßnahmen gelockert wurden, gelten in Kliniken immer noch Einschränkungen. Eine Regel gilt bundesweit: das Tragen einer FFP2-Maske und ein Corona-Test. Daneben hat jede der über 630 Geburtsstationen in Deutschland sehr unterschiedliche Einschränkungen für Gebärende und ihren Partner oder ihre Partnerin. Daher sollten sich Eltern am besten vorab über die Website der gewünschten Klinik informieren. "Wir empfehlen Eltern, eine Checkliste zu schreiben, was ihnen für die Geburt wichtig ist, und diese mit der Wunschklinik zu besprechen - zum Beispiel beim Info-Abend, spätestens bei der Geburtsanmeldung", sagt Katharina Desery, Sprecherin des Vereins Mother Hood e.V. ( https://mother-hood.de/), im Apothekenmagazin "Baby und Familie".
Coronainfizierte Schwangere sollten vorab anrufen
Auch Gebärende mit einer Corona-Infektion dürfen in der Regel bei der Geburt eine Begleitperson mitbringen, die negativ getestet ist. Ratsam ist es, dass coronainfizierte Schwangere vorab in der Klinik anrufen, bevor sie sich auf den Weg machen. Am Telefon erfahren Frauen zum Beispiel, ob es einen gesonderten Eingang für sie gibt. Geht es dem Baby nach der Entbindung gut, darf es bei der Mutter bleiben. Neugeborene stecken sich selten mit dem Coronavirus an - und wenn doch, haben sie meistens einen eher milden Verlauf.
Weitere wichtige Antworten rund um die gängigen Corona-Regeln bei der Geburt, erfahren Leserinnen und Leser in der aktuellen Ausgabe von "Baby und Familie".
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