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Kaum Schutz bei Musik-Streaming: Angebote für Kinder absichern

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Kaum Schutz bei Musik-Streaming: Angebote für Kinder absichern

Neben Kinderliedern und Hörspielen für Heranwachsende beinhalten beliebte Streaming-Dienste wie Spotify oder Apple Music auch Inhalte, die für den Nachwuchs nicht altersgerecht sind. Laut AGB sind die gängigen Dienste frühestens ab 13 Jahren erlaubt. Der Medienratgeber "SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht." rät Eltern, ihre Kinder beim Entdecken von Hörangeboten zu begleiten und das Gehörte zu besprechen. Einstellungen können für mehr Sicherheit sorgen.

Das Streamen von Musik, Podcasts und Hörbüchern ist beliebt. Viele Eltern nutzen Angebote wie Spotify, Apple Music, Deezer und Amazon Prime Music nicht nur für sich, sondern auch für ihre Kinder. "Die gängigen Musik-Plattformen sind nicht für Kinder ausgelegt", sagt Kristin Langer, Mediencoach der Initiative SCHAU HIN!. "Deshalb ist es für Eltern wichtig, die Anwendungen zu prüfen und zu sichern, bevor ihre Kinder sie nutzen."

Mindestalter für Musik-Plattformen

Die Streaming-Anbieter schreiben in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter für die Nutzung der Dienste vor. Bei den verbreiteten Angeboten Spotify, Apple Music, Deezer und Amazon Prime Music wird für Jugendliche unter 18 Jahren immer das Einverständnis der Eltern oder Erziehenden vorausgesetzt. Bei keiner Plattform ist eine Nutzung unter 13 Jahren vorgesehen, für einige Dienste müssen Heranwachsende das 16. Lebensjahr erreicht haben, bevor sie ein eigenes Konto anlegen dürfen. "Die Plattformbetreiber sichern sich durch diese Altersvorgaben ab und übergeben die Verantwortung für den Schutz Heranwachsender an die Eltern", sagt Kristin Langer.

Sicherheit bei der Nutzung

Für jüngere Kinder ist es sicherer, Streaming-Dienste offline zu nutzen. "Eltern können ihren Kindern geeignete Inhalte herunterladen oder gemeinsam auf die Suche nach neuen Titeln gehen", sagt Kristin Langer. "Ohne Internetverbindung können so nur die ausgewählten Songs oder Hörspiele abgespielt werden."

Wenn Musikinhalte über einen App Shop oder systemeigene Angebote wie "Apple Music" heruntergeladen werden, bringen Einstellungen etwas mehr Sicherheit. Bei Geräten mit iOS-Betriebssystem können Musiktitel, die als "anstößig" gekennzeichnet wurden, durch Inhaltsbeschränkungen im Menüpunkt "Bildschirmzeit" ausgeblendet werden. Für Android-Smartphones werden Jugendschutzoptionen direkt im Play Store aktiviert: Von den Anbietern als "explizit" markierte Musik kann hier eingeschränkt werden. Welche Kriterien diesen Einstufungen zugrunde liegen, ist jedoch unklar. Die Einstellungen in den Geräten bieten daher keinen zuverlässigen Schutz. Kindgerechte Musikportale finden Eltern auf den Seiten von seitenstark.de und klick-tipps.net.

Über Inhalte sprechen

Wenn Heranwachsende Musik oder Podcasts hören, die sich an Erwachsene richten, sollten Eltern über problematische Inhalte sprechen. "In einigen Musikgenres geht es verbal auch mal härter zu - da ist es Aufgabe der Eltern, mit ihrem Kind künstlerische Grenzen zu diskutieren und über die Botschaften der Songtexte zu sprechen", sagt Mediencoach Kristin Langer. Auch in Podcasts können beispielsweise beleidigende Äußerungen verbreitet werden. "Wichtig ist, dass Eltern mit Heranwachsenden im Gespräch bleiben", rät Langer. "Nur so können sie gegensteuern, wenn die Inhalte unangemessen sind."

Anmerkungen für Redaktionen:

Wir vermitteln gern InterviewpartnerInnen zu diesem Thema.

Sie finden Bildmaterial zur Verwendung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über SCHAU HIN! und bei Nennung der Quelle "SCHAU HIN!" unter https://cloud.we-do.com/index.php/s/3ot5Go7Ppwe3eY3; Passwort: SCHAUHIN!

"SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht." ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der beiden öffentlich-rechtlichen Sender Das Erste und ZDF sowie der Programmzeitschrift TV SPIELFILM. Der Medienratgeber für Familien unterstützt seit 2003 Eltern und Erziehende dabei, ihre Kinder im Umgang mit Medien zu stärken.

Kontakt:
SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.
c/o WE DO communication GmbH GWA
Chausseestraße 13, 10115 Berlin
Tel.: 030 5268 52 132
E-Mail:  presse@schau-hin.info
www.schau-hin.info
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