Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Nachbesserungen beim Datenschutz nötig
Versandhandelsverband bvh und Dialogmarketingverband DDV kritisieren Praxisuntauglichkeit der geplanten Regelungen
Frankfurt am Main (ots)
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) und der Deutsche Dialogmarketingverband (DDV) fordern Korrekturen an der geplanten Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes. Der vorläufige Kompromiss auf den sich die Parteien der großen Koalition in dieser Woche geeinigt hatten, ist in Teilbereichen unklar formuliert und damit weder für die Wirtschaft noch den Verbraucher praxistauglich.
Werbungtreibende Unternehmen würden Probleme bei der Auslegung des Gesetzes bekommen, was insbesondere kleine und mittelständische Betriebe stark belastet. Der Entwurf muss daher dringend nachgebessert werden, damit keine Rechtsunsicherheit im Bereich Datenschutz geschaffen wird. Darüber hinaus ist der Entwurf weiterhin mit Einschränkungen der adressierten Briefwerbung verbunden. Trotz gewisser Korrekturen gegenüber früheren Fassungen wird durch die Novelle ein Paradigmenwechsel im Bereich Datenschutz vollzogen. Anders als heute würde adressierte Briefwerbung bei Neukunden zukünftig nur möglich sein, wenn der Empfänger dem zugestimmt hat oder erkennen kann, woher das werbende Unternehmen seine Adresse kennt.
Die Position der Verbraucher wird durch viele Maßnahmen deutlich gestärkt, da außerdem Bußgeldtatbestände und Informationspflichten bei Datenschutzverstößen ausgeweitet werden. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, warum Verbraucherschützer den Gesetzentwurf grundsätzlich ablehnen.
bvh und DDV haben mehrfach vor den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen gewarnt, wenn die postalische Neukundenwerbung im Zuge der Datenschutzreform zu stark eingeschränkt würde. Die jetzige Gesetzesnovelle ermöglicht die Überprüfung der geplanten Regelungen nach einer Frist von drei Jahren. Dieses Vorgehen befürworten die Verbände.
Über den bvh:
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der Branche. Derzeit sind rund 290 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender mit gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine Internethändler, TV-Versender, Apothekenversender und Ebay-Powerseller. Die Versandhandelsbranche setzt im Privatkundengeschäft (B2C) jährlich rund 28,6 Mrd. Euro um. Der Umsatz im Geschäft mit gewerblichen Kunden (B2B) wird auf weitere 6,9 Mrd. Euro geschätzt.
Über den DDV:
Der DDV, seit April 2008 von Deutscher Direktmarketing Verband in Deutscher Dialogmarketing Verband umbenannt, ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Dienstleistern und werbungtreibenden Unternehmen der gesamten Dialogmarketingbranche. Dazu zählen u. a. Dialogmarketing-Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister, TeleMedien- und Call-Center-Services-Dienstleister, Direct-Mail-Unternehmen sowie Dialogmarketinganwender aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, wie z.B. Verlage, Versicherungen, Automobilhersteller. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind das Lobbying, die wissenschaftliche Arbeit und der Informationsaustausch für die Branche. Der DDV ist ein Verband, der sowohl die Interessen der Wirtschaft als auch die des Verbrauchers als wesentlichem Marktteilnehmer berücksichtigt.
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bvh-Pressekontakt: Oliver Claas, Tel. 069 - 678656-10, 0162 -
2525268, claas@versandhandel.org, www.versandhandel.org,
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Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
DDV, Tel: 0611 - 97793-16, 0151 - 2308105, n.schulze@ddv.de,
www.ddv.de
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