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Mit Sonderkündigungsrecht auch nach dem 30. November noch die Kfz-Versicherung wechseln

Köln (ots)

Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, muss seinen
Vertrag in der Regel bis zum 30. November kündigen, damit am 1.
Januar des Folgejahres ein neuer Versicherungsvertrag beginnen kann.
Ist diese Frist abgelaufen, kommt die nächste Chance grundsätzlich
erst ein Jahr später. Doch aufgepasst: Ein paar Ausnahmen gibt es.
Zum Beispiel bei einem Fahrzeugwechsel besteht die Möglichkeit, sich
eine neue Versicherung zu suchen. Nach einem Schaden können beide
Seiten - Kunde oder Versicherung - den Vertrag kündigen. Doch das ist
nur in Ausnahmefällen sinnvoll, denn kündigt der Versicherungsnehmer,
erhält er die bereits gezahlte Prämie nicht zurück. In diesem Fall
ist es ratsam, bis zum nächsten regulären Kündigungstermin zu warten.
Hat die Versicherung den Beitrag erhöht, gilt ebenfalls ein
Sonderkündigungsrecht. "Dann gilt eine Kündigungsfrist von einem
Monat", erklärt Thomas Jaeckel von der AXA Versicherung. Sie beginnt
mit dem Tag, an dem die Mitteilung über die Beitragserhöhung
eingegangen ist. Innerhalb dieses Monats sollte man sich eine neue
Versicherung suchen.
Bei der Auswahl des richtigen Angebots kommt es allerdings nicht
nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung an. Denn nicht alle
Versicherungen bieten dieselben Inhalte an. Versicherungsvergleiche
in der Fachpresse, Tarifrechner im Internet (zum Beispiel www.AXA.de)
und natürlich auch der Versicherungsvermittler helfen bei der Wahl
der richtigen Police.

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich (geb. Lafrenz)
Gereonstraße 71
D-50670 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

Original content of: AXA Konzern AG, transmitted by news aktuell

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