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Sonderkündigungsrecht: Auch nach dem 30. November ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich

Köln (ots)

Der 30. November ist in der Regel der Stichtag für
einen Wechsel der Kfz-Versicherung, damit am 1. Januar des nächsten 
Jahres ein neuer Versicherungsvertrag beginnen kann. Wer diesen Tag 
verpasst, muss mit dem Wechsel der Kfz-Versicherung eigentlich bis 
zum nächsten Jahr warten. Es gibt allerdings mehrere Ausnahmen, bei 
denen ein Wechsel auch nach Ablauf dieser Frist möglich ist.
Erhöhung der Versicherungssteuer kein Grund für außerordentliche 
Kündigung
Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es etwa, wenn die 
Versicherung den Beitrag erhöht. Es gilt dann eine Kündigungsfrist 
von einem Monat. "Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Schreiben
über die Beitragserhöhung beim Fahrzeughalter eingegangen ist", 
informiert Thomas Jäckel, Versicherungsexperte von AXA. Allerdings: 
Die Erhöhung der Versicherungssteuer zum 1. Januar 2007 begründet 
kein Sonderkündigungsrecht. Beim Kauf eines neuen Autos besteht 
hingegen die Möglichkeit, unabhängig von der Jahresfrist die 
Versicherung zu wechseln. Eine weitere Ausnahmeregelung tritt nach 
einem Schaden ein: Beide Seiten - Versicherung und Kunde - können in 
diesem Fall den Vertrag kündigen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmen 
der richtige Weg, weil der Versicherte seine bereits gezahlte Prämie 
nicht zurückerhält. Besser ist es bis zum nächsten regulären 
Kündigungstermin zu warten.
Nicht nur Preise, sondern auch Leistungen vergleichen
Bei der Auswahl einer neuen Versicherung sollte man nicht nur auf 
den Preis, sondern auch auf die Leistung achten. 
Versicherungsvergleiche in Zeitschriften wie Finanztest geben einen 
guten Überblick über die Angebote. Umfassende Beratung gibt es beim 
Versicherungsvermittler. Wer seinen Beitrag lieber selbst berechnet, 
findet Tarifrechner auf den Internet-Seiten der Versicherungen, 
beispielsweise unter www.AXA.de.
Weitere Informationen für die Presse:
Sabine Friedrich 
Tel.: (0 22 1) 1 48 - 3 13 74 
Fax: (0 22 1) 1 48 - 3 00 44 
E-Mail:  sabine.friedrich@axa.de
Weitere Informationen für Kunden:
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