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Sturmtief KYRILL: Versicherungen übernehmen Kosten für sturmbedingte Schäden

Köln (ots)

Sturmtief Kyrill ist im Anmarsch. Für den Nachmittag
und Abend hat der Deutsche Wetterdienst orkanartige Böen und 
Windgeschwindigkeiten von bis zu 130 km/h im Nordwesten der 
Bundesrepublik angekündigt. Die AXA Versicherung rät dazu, 
Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. So sollten auf Terrasse, Balkon oder 
Fensterbrett keine Gegenstände stehen, die ein Sturm aufwirbeln oder 
umwerfen kann. Herunterfallende Blumenkübel beispielsweise können 
nicht nur Sachschäden anrichten, sondern auch Passanten in Gefahr 
bringen. Wer dennoch einen Schaden hat, sollte diesen möglichst 
schnell seiner Versicherung melden.
Was die Versicherung zahlt
Sturm beginnt nach der so genannten Beaufort-Skala ab Windstärke 
9. Versicherungen zeigen sich bei der Anerkennung von Sturmschäden 
jedoch kundenfreundlicher: Sie zahlen bereits bei "stürmischem Wind" 
der Stärke 8. Das entspricht Windgeschwindigkeiten von mehr als 62 
Kilometern pro Stunde. Vor solchen Schäden kann sich jeder schützen. 
Für abgedeckte Dächer, eingeschlagene Fensterscheiben und 
abgebrochene Schornsteine sowie Folgeschäden durch eindringenden 
Niederschlag kommt die Wohngebäudeversicherung auf. "Einige 
Versicherungen decken auch Schäden an Gebäudezubehör wie Antennen, 
Satellitenschüsseln oder Markisen ab", erklärt Experte Daniel Meiß 
von der AXA Versicherung. Deren Wohngebäudeversicherung zahlt auch 
für umgekippte Bäume, die nach einem Sturm beseitigt werden müssen. 
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Wohnungsinventar.
Folgeschäden vermeiden
Bei undichten Dächern und eingeschlagenen Fensterscheiben kommt es
schnell zu Folgeschäden. Beschädigt eindringende Nässe zum Beispiel 
teure Teppiche oder wertvolle Möbel, kommt dafür die 
Hausratversicherung auf. Dabei sollte der Versicherte die 
Folgeschäden möglichst gering halten. Deshalb sollte man 
Beschädigungen unmittelbar nach dem Sturm zumindest provisorisch 
abdichten.
Auch Schäden an Autos sind versichert
Beschädigungen an Autos und Motorrädern deckt die 
Teilkasko-Versicherung ab. Sie übernimmt die Kosten, wenn 
beispielsweise ein Baum auf das Auto stürzt oder herumfliegende Äste 
die Karosserie beschädigen. Größeren Schutz bietet eine 
Vollkasko-Versicherung. Die zahlt auch für Beschädigungen am eigenen 
Fahrzeug nach vom Sturm bedingten Fahrfehlern. In der Regel zieht die
Kaskoversicherung eine individuell vereinbarte Selbstbeteiligung ab.
Vorsichtsmaßnahmen ergreifen
Versicherungsexperte Daniel Meiß von AXA empfiehlt, vor Stürmen 
die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen: Wenn der 
Wetterbericht einen Sturm ankündigt, sollte man alle Fenster und 
Türen fest schließen, Blumenkübel und andere Gartenutensilien in 
Sicherheit bringen oder befestigen. Wer in den nächsten Tagen in 
Urlaub fährt, kann außerdem dafür sorgen, dass Freunde, Nachbarn oder
Verwandte nach Stürmen im Haus oder der Wohnung nach Beschädigungen 
sehen können. So lässt sich ein möglicher Schaden zumindest 
begrenzen.
Eine Grafik zum Thema Sturmschäden finden Journalisten unter 
www.axa.de/bildarchiv zur kostenfreien Veröffentlichung 
(Quellenangabe: AXA Konzern AG).

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

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