Fahrgemeinschaften: Auch beim Mitfahren im fremden Auto gut versichert
Köln (ots)
Fahrgemeinschaften werden immer beliebter. Ob für den Weg zur Arbeit, den Besuch bei Freunden und Verwandten oder einen Ausflug am Wochenende. Das gemeinsame Fahren spart nicht nur Geld, sondern schont auch die Umwelt und sorgt für Unterhaltung auf langen Strecken.
Bei der Suche nach der passenden Fahrgemeinschaft helfen zahlreiche Mitfahr- und Pendlerzentralen. Dort können die Nutzer Mitfahrangbote und -gesuche einstellen. Allein bei www.mitfahrzentrale.de, dem nach eigenen Angaben größten Anbieter Europas, sind deutschlandweit zur Zeit etwa 1.000.000 Nutzer registriert. Noch vor fünf Jahren waren es 300.000. Unter ihnen finden sich nicht nur Studenten und Berufsanfänger, sondern auch Fahrer bis zum Alter von etwa 60 Jahren. Monatlich stellen sie 180.000 bis 200.000 Angebote und Gesuche auf der Seite ein. In Zeiten hoher Spritpreise wird diese Möglichkeit des Geldsparens immer attraktiver. Doch was passiert, wenn die gesellige Fahrt in einem Unfall endet?
"Andere Leute im Auto mitzunehmen, ist unkompliziert", sagt Heinrich Klein, bei AXA verantwortlich für den Bereich Kraftfahrzeug-Schaden. In jedem Fall tritt eine Haftpflichtversicherung für den Schaden ein: Entweder die des Fahrers, wenn er den Unfall selbst verschuldet hat oder die des Unfallgegners, wenn dieser für den Unfall verantwortlich ist. Der Fahrer muss bei einem Unfall also nicht selbst in die Tasche greifen, um seine Mitfahrer zu entschädigen. Gleichzeitig brauchen die Mitfahrer keine Angst zu haben, dass sie leer ausgehen.
Als zusätzliche Sicherheit für den Fahrer können die Mitfahrenden vor der Fahrt eine Haftungsbeschränkungserklärung unterschreiben. Damit bestätigen sie, dass sie auf den Ersatz von kleinen Unfallschäden verzichten, die durch leichte Fahrlässigkeit des Fahrers entstanden sind. Dies umfasst jedoch nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Mitfahrer. "Bei solchen Schäden haben die Mitfahrer trotz einer Haftungsbeschränkungserklärung Anspruch auf Schadensersatz", erklärt AXA-Experte Heinrich Klein.
Auch das Ziel der Fahrt ist für die Haftung prinzipiell egal. Geht die Fahrt zum Arbeitsplatz oder von dort zurück nach Hause, steht sie zusätzlich noch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten bis hin zu Renten bei Dauerschäden, die aus einer Unfallverletzung entstehen können, bezahlt die Berufsgenossenschaft.
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