Paritätischer Wohlfahrtsverband
Paritätischer Wohlfahrtsverband appelliert an Krankenkassen: Obdachlose von Praxisgebühr befreien
Berlin (ots)
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, dem Beispiel der AOK Niedersachsen zu folgen und obdachlosen Menschen die Praxisgebühr zu erlassen. Als erste Krankenkasse hatte die AOK Niedersachsen mitgeteilt, dass sie von Wohnungslosen, die ärztliche Hilfe benötigen, keine Praxisgebühr mehr verlangen wird.
"Auf diesen Schritt haben wir gewartet", sagte Barbara Stolterfoht, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. "Die AOK Niedersachsen setzt nicht nur ein Zeichen zur Reduzierung des kostenintensiven Verwaltungsaufwandes bei der Praxisgebühr. Hier zeigt eine Krankenkasse auch soziales Engagement, das benachteiligte Menschen dringend brauchen."
Seit 1. Januar 2004 müssen alle Menschen, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal zahlen, wenn sie einen Arzt besuchen. In diese Regelung sind auch Sozialhilfeempfänger einbezogen. Sie müssen zwei Prozent ihrer jährlichen Sozialhilfeleistungen für Arztbesuche, Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln aufbringen, bevor sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden können. Für Menschen, die als chronisch krank anerkannt sind, reduziert sich die Zuzahlung auf ein Prozent.
Diese Regelung gilt jedoch nicht für Medikamente wie beispielsweise Schmerzmittel, die nicht mehr verschreibungspflichtig sind und komplett selbst finanziert werden müssen. "Für viele Menschen mit geringem Einkommen hat die Gesundheitsreform zusätzliche Belastungen gebracht, die ihre finanziellen Möglichkeiten bei weitem überschreiten", kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. "Der Zusammenhang zwischen Armut und schlechter Gesundheit wird dadurch noch verstärkt."
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