BERLINER MORGENPOST: Der Schutzanspruch der Bürger hat Grenzen - Leitartikel
Berlin (ots)
Die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg haben der Berliner Koalition den nächsten veritablen Streit beschert. Doch mit ihrem Urteil zur Sicherungsverwahrung von Schwerstkriminellen haben sie nicht allein bei den Rechtspolitikern heftige Diskussionen ausgelöst. Besonders hoch her geht es an Deutschlands Stammtischen. Dort herrscht Unverständnis darüber, dass das Recht auf Freiheit für rechtswidrig in verlängerte Haft genommene Verbrecher mehr wiegt als der Schutz der Bürger vor ihnen. So verständlich Aufregung und Emotion, so dringlich die Mahnung vor neuen populistischen juristischen Schnellschüssen. Die Forderung des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder, gefährliche Sexualstraftäter gehörten "weggesperrt - und zwar für immer", wie ein 1998 erlassenes entsprechendes Gesetz sprechen noch heute den meisten Menschen aus der Seele, halten aber den Prinzipien eines Rechtsstaats nicht stand. Das Gesetz nämlich, so befanden die Straßburger Richter, verstoße gegen ein zentrales Rechtsstaatsprinzip. Danach darf eine Strafe aufgrund einer Gesetzesänderung nicht nachträglich verschärft werden. Weil bis 1998 die Dauer der Sicherungsverwahrung auf zehn Jahre begrenzt war, müssen Schwerstkriminelle entlassen werden, die vor 1998 verurteilt und deren Verwahrung nachträglich verlängert wurde. Jetzt steht der Staat vor dem Dilemma, dem europäischen Urteil Folge leisten zu müssen, andererseits seiner Pflicht zum bestmöglichen Schutz der Bürger nachzukommen. Dabei geht es vorrangig darum, die Bevölkerung vor zwangsweise entlassenen Sexualstraftätern zu bewahren. Die Möglichkeiten dazu scheinen eher begrenzt. Elektronische Ortungsfußfesseln sind nur bedingt brauchbar, weil durch sie neue Verbrechen kaum zu verhindern sind. Sie erleichtern allenfalls deren Aufklärung. Die Alternative, eine polizeiliche Rund-um-die-Uhr-Überwachung, verspricht weit mehr Erfolg, wird aber durch zwei Bedenken infrage gestellt. Rund 100 zur Entlassung anstehende unbelehrbare Verbrecher mit unverändert höchstem Gefährdungspotenzial zu überwachen erfordert einen Personalaufwand, der nur möglich sein wird, wenn andere polizeiliche Aufgaben in unverantwortlicher Weise vernachlässigt werden. Außerdem ist juristisch zumindest schon wieder umstritten, ob eine Totalpolizeiüberwachung eines entlassenen Häftlings überhaupt legal ist. Nicht nur das Leben generell steckt voller Risiken. Auch ein Rechtsstaat kann keinen totalen Schutz gewähren. Es widerspräche ihm sogar. Weil in einer Demokratie, die immer auf Rechtsstaatlichkeit basiert, stets zwischen individuellem Freiheitsrecht und Schutz für jedermann abzuwägen ist. Das ist oft schwer zu ertragen. Aber wir müssen damit leben. Denn was immer die Politiker versprechen - lösen können auch sie das Problem nicht. Sie können es allenfalls entschärfen.
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