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BERLINER MORGENPOST: Reha-Klinik statt Haftanstalt Jochim Stoltenberg zum Karlsruher Urteil gegen die bisherige Sicherungsverwahrung

Berlin (ots)

Gerichte sprechen Recht, das die Bürger allerdings nicht immer als gerecht empfinden. Vor allem dann nicht, wenn es um ihr eigenes, sehr berechtigtes Schutzbedürfnis geht. Jüngstes Beispiel dafür ist das gestrige Urteil der Karlsruher Richter, mit dem sie sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Schwerstkriminellen als verfassungswidrig eingestuft haben. Es ist ein Urteil, das für den Normalbürger schwer verständlich ist. Ein Jurist dagegen wird es eher als konsequent bewerten. Der Spruch der obersten Verfassungsrichter zur Sicherungsverwahrung von gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern zeugt einmal mehr von der schwierigen Abwägung zwischen dem Schutzbedürfnis der Bürger einerseits, dem Grundrecht auf Freiheit auch für Täter, die ihre Strafe verbüßt haben, andererseits. Was bei vielen Bürgern auf Unverständnis stößt, kommt für die Politik einer weiteren scharfen Zurechtweisung durch die Hüter unseres Grundgesetzes gleich. Erst Anfang des Jahres hatte die Bundesregierung auf Druck des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Paragrafen zur Verwahrung von Straftätern über deren Haftstrafe hinaus mildernd reformiert. Vergebliche juristische Müh. Die deutschen Verfassungsrichter verlangen jetzt weit mehr: binnen zwei Jahren ein völlig neues Gesamtkonzept zum Schutz der Bürger vor Straftätern mit miserablen Perspektiven auch nach der Haftzeit. Zurzeit werden bundesweit etwa 500, allein in Berlin 39 Sicherungsverwahrte mehr schlecht als mit Hoffnung auf Besserung verwaltet. Aber zum Trost für alle Stammtischdebattierer haben die Richter die Sicherungsverwahrung nicht grundsätzlich verworfen. Und das ist gut so. Die Auflagen allerdings, die sie für eine Unterbringung nach abgesessener Strafe ins Urteil geschrieben haben, sind hoch; sehr hoch. Nicht allein, dass die Voraussetzungen für die Verhängung der Sicherungsverwahrung drastisch zu verschärfen sind. Die Häuser, in denen die Gemeingefährlichen künftig betreut werden sollen, werden umzäunten Reha-Kliniken mit offenen Toren gleichen. Drinnen viel Therapie, intensive Pflege und Betreuung samt familiären Beziehungen. Und soziale Kontakte nach draußen. Das verlangt nicht nur einen zusätzlichen hohen Personalaufwand. Das wird auch teuer. Und sehr Erfolg versprechend klingt es auch nicht. Wenn die Hürden für die weitere Sicherungsverwahrung so drastisch erhöht werden, liegt doch wohl ein Schluss sehr nahe: Die Gerichte müssen zum Schutz der Bürger vor Trieb- und schwersten Gewalttätern längere Freiheitsstrafen verhängen. Selbst "lebenslänglich" heißt in Deutschland allenfalls 15 Jahre Knast. In anderen Ländern können Mörder bis zu 40 Jahre einsitzen. Apropos Bürgerschutz: Wenn die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue verspricht, ihre Behörde sei bereits gut gerüstet, um die Berliner vor den Sicherungsverwahrten zu schützen, die nach dem gestrigen Urteil auf Freilassung hoffen können, kann man ihr und uns Berlinern nur viel Glück wünschen. Das höchstrichterliche Urteil bestätigt einmal mehr, dass es bisweilen nicht leicht ist, im Einklang auch mit den Tücken des Rechtsstaats zu leben. Aber ohne den Rechtsstaat wäre das Leben entsetzlich. Weil dann Willkür herrschte.

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Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de

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