BERLINER MORGENPOST: Niederlage für Innensenator Körting - Leitartikel
Berlin (ots)
Was für ein Debakel für Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD): Das Verwaltungsgericht hat die Neubesetzung der Stelle des Polizeipräsidenten am Dienstag gestoppt, das Verfahren muss neu gestartet werden. Von "erheblichen Rechtsfehlern" ist in der gerichtlichen Begründung die Rede. Für Innensenator Körting hätte es nicht schlimmer kommen können. Hatte er in den vergangenen Wochen doch stets erklärt, alles verlaufe bei der Auswahl des neuen Polizeipräsidenten korrekt. Dabei waren die Fehler deutlich erkennbar. So begann der Innensenator erst spät mit der Suche nach einem neuen Polizeichef, obwohl doch schon seit Langem feststand, dass Polizeipräsident Dieter Glietsch nach neun Jahren Amtszeit zum 1. Juni in den Ruhestand gehen würde. Schnell wurde klar, dass die Zeit zu knapp war, dass die Berliner Polizei nach der Verabschiedung von Glietsch ohne neuen Chef dastehen würde. Zum anderen ließ sich Körting einmal mehr davon leiten, den Polizeipräsidenten nach seiner politischen Nähe auszusuchen. Wir erinnern uns: 2002, da sollte eigentlich Gerd Neubeck - damals Vizechef der Berliner Polizei, heute Sicherheitschef bei der Deutschen Bahn - zum neuen Polizeipräsidenten aufrücken. Ein guter Mann, doch mit einem CDU-Parteibuch. Körting zauberte damals, nach dem Machtwechsel zu Rot-Rot, Glietsch hervor, einen SPD-Mann aus Nordrhein-Westfalen. In diesem Jahr nun bewarb sich Klaus Keese um den Posten, Leiter der Polizeidirektion 1 in Berlin. Keese, ein Mann, der von den Berliner Polizisten ob seiner Kenntnisse und verbindlichen, zuverlässigen Art sehr geschätzt wird, der Autorität besitzt und Berlin bestens kennt. Doch Keese ist CDU-Mitglied. Körting favorisierte deshalb von Anfang an Udo Hansen, den früheren Chef der Bundespolizei Ost. Hansen ist SPD-Mitglied. Noch Fragen? Und der Innensenator war sich seiner Sache so sicher, dass er Keese noch nicht einmal zu einem Auswahlgespräch einlud. Ein Gespräch, zu dem auch ein Experte von außerhalb hätte hinzugezogen werden müssen. Warum Körting darauf verzichtete und Keese gleich eine Ablehnung zuschicken ließ, bleibt sein Geheimnis. Der Verdacht, dass er nach solch einem Gespräch Probleme bekommen hätte, die Ablehnung zu begründen, liegt jedoch nahe. Das Positive an der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist, dass das Auswahlverfahren nun neu ausgeschrieben werden muss. Keese und alle anderen Bewerber werden noch einmal eine Chance bekommen. Vielleicht erneut keine faire, aber zumindest eine Chance auf ein fehlerfreies Verfahren. Körting will jetzt prüfen, ob er Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einlegen und das Oberverwaltungsgericht anrufen wird. Er wäre klug beraten, die Entscheidung zu akzeptieren. Die Auswahl der wichtigsten Führungspersönlichkeiten im Sicherheitsbereich gehört zu den vornehmsten Aufgaben eines Innensenators. Natürlich geht es da um Vertrauen, aber vor allem auch darum, eine angesehene und respektierte Persönlichkeit zu finden, die diese Mammutbehörde leiten kann. Eine solche Entscheidung sollte nie vom Parteibuch abhängig gemacht werden. Der gesamte Vorgang ist eine Blamage, die sich ein Innensenator kaum leisten kann.
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