All Stories
Follow
Subscribe to BERLINER MORGENPOST

BERLINER MORGENPOST

BERLINER MORGENPOST: Ein Urteil über richtig und falsch Gilbert Schomaker über die Rolle des Sonderermittlers in der Berliner NSU-Affäre

Berlin (ots)

In einer politischen Krise, ist das ein bewährter Weg: Ein Sonderermittler soll eine Affäre aufklären. Er kommt von außen. Nicht aus dem Verwaltungsapparat oder aus der Politik. Das hat den Vorteil, das ein unabhängiger Ermittler einen Bericht erstellen kann, der dann allseits als objektive Problembeschreibung und -lösung anerkannt wird. Genau diesen Weg will nun Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) in der Affäre um einen V-Mann aus der rechtsextremistischen Szene beschreiten. Das ist richtig. Denn obwohl Henkel am Freitag bemüht war, sofort die innenpolitischen Sprecher aller Abgeordnetenhausfraktionen über den Sachverhalt zu informieren, bleiben doch noch offene Fragen. Die mögliche Affäre um den V-Mann Thomas S. hat zwei Komplexe. Zum einen ist da die Anwerbung und die Verwendung der Aussagen in den Jahren 2002 bis 2011, in denen der S. für das Berliner Landeskriminalamt als Quelle fungierte. Nach bisherigen Erkenntnissen wussten die Berliner Fahnder nicht, mit wem sie es da wirklich zu tun hatten. Sie hielten Thomas S. offenbar nur für einen Informaten, der Kontakte in die rechte Musikszene hatte. Dass er auch die NSU-Terroristen mit Sprengstoff versorgte, ist nicht die Erkenntnis der Berliner Polizisten, sondern stammt aus Aussagen, die S. später gegenüber der Generalbundesanwaltschaft zugeben musste. Da stellt sich dann die Frage, ob die Berliner LKA-Ermittler ihr Gegenüber wirklich ausreichend durchleuchtet hatten. Auch dass Thomas S. nur ein Info-Honorar von einigen Hundert Euro bekommen haben soll, deutet darauf hin, dass er nicht als Top-Quelle galt. Der Sonderermittler muss nun detailliert auflisten, wann wer mit Thomas S. Kontakt hatte, wann die Berliner Behörden Informationen über mögliche Aufenthaltsorte der NSU-Terroristen erhielten und was sie damit machten. Das alles fällt aber in die Amtszeit von Henkels Vorgänger Ehrhart Körting. Der amtierende Innensenator verantwortet den zweiten Komplex. Da geht es darum, ob der Untersuchungsausschuss des Bundestags ordnungsgemäß unterrichtet wurde und ihm sämtliche Akten zum NSU zur Verfügung gestellt wurden. Auch diese Aspekte muss der Sonderermittler nahtlos aufklären. Einiges spricht dafür, dass Henkel laufende Ermittlungen gegen Thomas S. nicht gefährden wollte und deswegen nur den Bundesgeneralanwalt informierte. Man darf aber nicht vergessen, dass die Versäumnisse, die der Bundestagsuntersuchungsausschuss aufklären soll, genau in der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden liegt. Henkel sollte dem Sonderermittler ausreichende Kompetenzen zugestehen, sämtliche Fragen zu beantworten. Es sollte eine unabhängige Person sein, beispielsweise ein ehemalige Verfassungsrichter. Oft muss ein Politiker heikle Entscheidungen treffen, die sich erst im Nachhinein als richtig oder falsch herausstellen. Henkel, Körting und das LKA haben ihre Entscheidungen getroffen. Der Sonderermittler muss sie nun bewerten.

Pressekontakt:

BERLINER MORGENPOST

Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de

Original content of: BERLINER MORGENPOST, transmitted by news aktuell

More stories: BERLINER MORGENPOST
More stories: BERLINER MORGENPOST
  • 14.09.2012 – 21:14

    BERLINER MORGENPOST: Fragen schnell beantworten / Leitarikel von Christine Richter

    Berlin (ots) - Die NSU-Spur hat Berlin erreicht: Das Landeskriminalamt Berlin hat mehr als zehn Jahre lang mit einem Informanten aus dem Unterstützerkreis der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zusammengearbeitet. Obwohl der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) schon im März davon erfuhr, wurde dieser Umstand erst am Donnerstag dem ...

  • 12.09.2012 – 21:00

    BERLINER MORGENPOST: Gesunde Skepsis der Richter / Leitartikel von Jochim Stoltenberg

    Berlin (ots) - Den Klägern sei Dank, den Verfassungsrichtern großer Dank. Denn auch wenn Deutschlands höchstes Gericht die Klagen abgewiesen hat, sorgt der Urteilsspruch für Klarheit und Beruhigung: In der Politik, in der Euro-Zone und auf den Finanzmärkten. Der Euro-Rettungsschirm ist mit dem Grundgesetz und damit mit den parlamentarischen Grundsätzen vereinbar. ...