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BERLINER MORGENPOST: Grenzen des Täterschutzes
Kommentar von Jochim Stoltenberg

Berlin (ots)

Es sind Bilder, die schockieren. Das Video aus einer Überwachungskamera im U-Bahnhof Hermannstraße in Neukölln, in dem dokumentiert wird, wie eine junge Frau durch den Fußtritt eines Jugendlichen eine Treppe hinabgestoßen wird, zeugt von sinnloser Gewalt und erschreckender Menschenverachtung. Nachdem die Polizei die Szene sechs Wochen nach der Tat endlich öffentlich gemacht hat, ist einmal mehr die Diskussion um die Sicherheit in Berlins öffentlichen Verkehrsmitteln entbrannt. Das Opfer hat Anspruch , dass der oder die Täter schnell gefasst werden. Zumindest in diesem Fall bleibt es unverständlich, den Videobeweis so lange unter Verschluss zu halten. Und wenn die Täter gefasst sind, stoßen sie hoffentlich nicht auf zu nachsichtige Richter.

Der ganze Kommentar unter http://www.morgenpost.de/meinung/article208936491/Taeterschutz-darf-nicht-zu-Lasten-der-Aufklaerung-gehen.html

Pressekontakt:

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Telefon: 030/887277 - 878
bmcvd@morgenpost.de

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