BERLINER MORGENPOST: Rollerflut gehört eingedämmt
Kommentar von Thomas Fülling zu E-Scootern
Berlin (ots)
Kurzform: Notwendig ist, die Zahl der Leihräder und E-Scooter klar zu begrenzen. Dazu muss Berlin nach Bremer Vorbild das Aufstellen als Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes bewerten, die kostenpflichtig beantragt werden muss. Jeder Wirt, jeder Kioskbetreiber, der im Sommer Tische und Stühle vor die Tür stellen will, unterliegt dieser Regel. Warum das bei den eindeutig kommerziell agierenden Scooter-Verleihern anders sein soll, bleibt das Geheimnis des Senats.
Der vollständige Kommentar: Es ist schon erstaunlich: Ein Senat, der derzeit versucht, alle möglichen Lebensbereiche - von der Stromversorgung über den Späti-Verkauf bis zum Wohnungsmarkt - staatlich streng zu reglementieren, lässt ausgerechnet auf den Gehwegen ungebremste Anarchie zu. Vor allem in Berlins historischer Mitte, aber auch am Kudamm oder in Kreuzberg behindern Leihräder und Roller diejenigen am Fortkommen, für die die Bürgersteige eigentlich vorgesehen sind. Und gerade die Schwächsten unter ihnen, also kleine Kinder, blinde, sehschwache und alte Menschen, sind durch die kreuz und quer abgestellten Roller besonders gefährdet. Mittlerweile sollen bereits rund 15.000 E-Scooter von sechs Anbietern auf Berlins Gehwegen stehen. Vier weitere Firmen haben angekündigt, ihre Gefährte zu Tausenden auch noch in der Stadt aufzustellen. Bei Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) scheint nach Monaten der Untätigkeit das Problem langsam anzukommen. Ihre Verwaltung macht jetzt erstmals konkrete Vorgaben, wie Lastenräder und E-Roller geordnet abgestellt werden können. Dazu sollen die Bezirke besonders gekennzeichnete Zonen am Straßenrand einrichten. Bis zu fünf Autostellplätze pro Roller-Parkplatz sollen dafür wegfallen. Der Straßenumbau erfolgt auf Kosten der Steuerzahler. Eine echte Problemlösung ist das jedoch nicht. Notwendig ist, die Zahl der Leihräder und E-Scooter klar zu begrenzen. Dazu muss Berlin nach Bremer Vorbild das Aufstellen als Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes bewerten, die kostenpflichtig beantragt werden muss. Jeder Wirt, jeder Kioskbetreiber, der im Sommer Tische und Stühle vor die Tür stellen will, unterliegt dieser Regel. Warum das bei den eindeutig kommerziell agierenden Scooter-Verleihern anders sein soll, bleibt das Geheimnis des Senats.
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